Gericht bestätigt ZDF Auskunftsanspruch

Ilka Brecht moderiert das investigative ZDF-Politmagazin "Frontal21"
Foto: DF/Svea Pietschmann

Wie das ZDF mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Auskunftsansprüche eines „Frontal21“-Redakteurs gegenüber dem Bundesverkehrsministerium anerkannt. Der Journalist hatte der Behörde zahlreiche Fragen zum Diesel-Skandal gestellt, deren Beantwortung jedoch verweigert worden war. Das OVG bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, gegen die das Ministerium Beschwerde eingelegt hatte.

Anstoß für die Recherche des ZDF-Journalisten sei ein Bericht des „Spiegel“ gewesen, wonach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dem Vorsitzenden der Daimler AG Bußgelder angedroht haben soll, die er dann nie verhängte. „Frontal21“ sei daraufhin dem Verdacht nachgegangen, das Verkehrsministerium verzichte zu Gunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit Staatseinnahmen in Milliardenhöhe.

Der Redakteur des ZDF-Magazins habe der Behörde dazu eine Vielzahl von Fragen gestellt wie unter anderem die, ob sie geprüft habe, Geldbußen gegen Autohersteller verhängen zu können, und wenn ja, in welcher Höhe. Außerdem sollte sich Verkehrsminister Scheuer zu dem im „Spiegel“ vorgebrachten Sachverhalt äußern.

Weil das Ministerium die Auskunft allerdings verweigert habe, habe der Journalist die Behörde im gerichtlichen Eilverfahren verklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin habe den Auskunftsanspruch bejaht – eine Entscheidung, gegen die das Ministerium Beschwerde eingelegt habe. Das OVG habe nun jedoch „die umfassenden presserechtlichen Auskunftsansprüche letztinstanzlich anerkannt“. (OVG 6 S 59.19)


M – Der Medienpodcast: einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von SoundCloud. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Weitere aktuelle Beiträge

RSF verklagt BND wegen Staatstrojanern

Geheime Spionagesoftware bedroht die Pressefreiheit – dagegen zieht Reporter ohne Grenzen (RSF) nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und klagt gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst. Nach Auffassung von RSF verletzt die Überwachung grundlegende Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 10) sowie das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13).
mehr »

dju: Kritik an Anti-SLAPP-Entwurf

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf für ein Anti-SLAPP-Gesetz. Mit dem Gesetz soll das Problem der strategischen Einschüchterungsklagen gegen kritische Berichte von Journalist*innen, Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen eingedämmt werden. Die dju kritisiert die im Entwurf bestehenden juristischen Schlupflöcher.
mehr »

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

Rechtes Rauschen im Blätterwald

Ob Neuerscheinungen, Zusammenlegungen, Relaunches oder altgediente rechte Verlage: Was die Periodika der Neuen Rechten, ihrer Parteien, Organisationen oder auch einflussreicher kleinerer Kreise anbetrifft, lässt sich gerade angesichts des rechtspopulistischen Aufschwungs der letzten etwa 20 Jahre viel Bewegung ausmachen.
mehr »