Wie das ZDF mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Auskunftsansprüche eines „Frontal21“-Redakteurs gegenüber dem Bundesverkehrsministerium anerkannt. Der Journalist hatte der Behörde zahlreiche Fragen zum Diesel-Skandal gestellt, deren Beantwortung jedoch verweigert worden war. Das OVG bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, gegen die das Ministerium Beschwerde eingelegt hatte.
Anstoß für die Recherche des ZDF-Journalisten sei ein Bericht des „Spiegel“ gewesen, wonach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dem Vorsitzenden der Daimler AG Bußgelder angedroht haben soll, die er dann nie verhängte. „Frontal21“ sei daraufhin dem Verdacht nachgegangen, das Verkehrsministerium verzichte zu Gunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit Staatseinnahmen in Milliardenhöhe.
Der Redakteur des ZDF-Magazins habe der Behörde dazu eine Vielzahl von Fragen gestellt wie unter anderem die, ob sie geprüft habe, Geldbußen gegen Autohersteller verhängen zu können, und wenn ja, in welcher Höhe. Außerdem sollte sich Verkehrsminister Scheuer zu dem im „Spiegel“ vorgebrachten Sachverhalt äußern.
Weil das Ministerium die Auskunft allerdings verweigert habe, habe der Journalist die Behörde im gerichtlichen Eilverfahren verklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin habe den Auskunftsanspruch bejaht – eine Entscheidung, gegen die das Ministerium Beschwerde eingelegt habe. Das OVG habe nun jedoch „die umfassenden presserechtlichen Auskunftsansprüche letztinstanzlich anerkannt“. (OVG 6 S 59.19)
M – Der Medienpodcast: einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach
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