AFP Agence France-Presse GmbH

Nicht nur Verbesserungen

Am 2. März 2020 fand die dritte Tarifverhandlung mit der Geschäftsführung der AFP Agence France-Presse GmbH statt. Es wurde eine Einigung erzielt, die nun mit den Gewerkschaftsmitgliedern beraten und entschieden wird. Der Arbeitgeber hatte am 28. Februar 2020 zusätzlich zum Gehaltstarifvertrag (GTV) auch den Manteltarifvertrag (MTV) gekündigt. Auf Grundlage des GTV soll es nun eine lineare Erhöhung aller Gehälter von 2,0 Prozent ab dem 1. April 2020 sowie eine Einmalzahlung von 295 Euro für die drei Leermonate geben. In der Tarifgruppe II (1.–3.vollendetes Berufsjahr) werden die Gehälter von 3.219 Euro auf 3.450 Euro (+7,18%) und in der Tarifgruppe III (4.–6. vollendetes Berufsjahr) von 3.638,50 Euro auf 3.800 Euro (+4,44%) erhöht. Der GTV läuft ab dem 1. Januar dieses Jahres und ist erstmals kündbar zum 31. März 2021. Für den neu abgeschlossenen MTV gilt eine Mindestlaufzeit bis zum 31. März 2022. Alle zum Zeitpunkt der Einigung am 2. März 2020 beschäftigten Arbeitnehmer*?innen erhalten einen Bestandsschutz auf den MTV.

Für zukünftige Einstellungen gelten folgende Verschlechterungen: Keine Anrechnung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums nach einem Berufsjahr bzw. von zwei Berufsjahren als Redakteurin bei der Eingruppierung. Effekt: Berufsanfängerinnen und Anfänger verbleiben volle drei Jahre in der Tarifgruppe II und nicht wie bisher nur ein Jahr. Das wird etwas dadurch abgemildert, dass die Tarifgruppen deutlich erhöht worden sind. Bei der Bestellung eines „internen“ Bewerbers als Korrespondent*in werden diese weiterhin in die Tarifgruppe VI eingruppiert, zzgl. des bisher bereits gezahlten monatlichen Korrespondentenzuschlags von 693,50 Euro. Den Zuschlag erhalten auch externe Bewerber*innen, die je nach Berufsjahr eingruppiert werden.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »