AFP Agence France-Presse GmbH

Nicht nur Verbesserungen

Am 2. März 2020 fand die dritte Tarifverhandlung mit der Geschäftsführung der AFP Agence France-Presse GmbH statt. Es wurde eine Einigung erzielt, die nun mit den Gewerkschaftsmitgliedern beraten und entschieden wird. Der Arbeitgeber hatte am 28. Februar 2020 zusätzlich zum Gehaltstarifvertrag (GTV) auch den Manteltarifvertrag (MTV) gekündigt. Auf Grundlage des GTV soll es nun eine lineare Erhöhung aller Gehälter von 2,0 Prozent ab dem 1. April 2020 sowie eine Einmalzahlung von 295 Euro für die drei Leermonate geben. In der Tarifgruppe II (1.–3.vollendetes Berufsjahr) werden die Gehälter von 3.219 Euro auf 3.450 Euro (+7,18%) und in der Tarifgruppe III (4.–6. vollendetes Berufsjahr) von 3.638,50 Euro auf 3.800 Euro (+4,44%) erhöht. Der GTV läuft ab dem 1. Januar dieses Jahres und ist erstmals kündbar zum 31. März 2021. Für den neu abgeschlossenen MTV gilt eine Mindestlaufzeit bis zum 31. März 2022. Alle zum Zeitpunkt der Einigung am 2. März 2020 beschäftigten Arbeitnehmer*?innen erhalten einen Bestandsschutz auf den MTV.

Für zukünftige Einstellungen gelten folgende Verschlechterungen: Keine Anrechnung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums nach einem Berufsjahr bzw. von zwei Berufsjahren als Redakteurin bei der Eingruppierung. Effekt: Berufsanfängerinnen und Anfänger verbleiben volle drei Jahre in der Tarifgruppe II und nicht wie bisher nur ein Jahr. Das wird etwas dadurch abgemildert, dass die Tarifgruppen deutlich erhöht worden sind. Bei der Bestellung eines „internen“ Bewerbers als Korrespondent*in werden diese weiterhin in die Tarifgruppe VI eingruppiert, zzgl. des bisher bereits gezahlten monatlichen Korrespondentenzuschlags von 693,50 Euro. Den Zuschlag erhalten auch externe Bewerber*innen, die je nach Berufsjahr eingruppiert werden.

 

 

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