Aktion für vier von der Hinrichtung bedrohte Journalisten im Jemen
Seit dem Sommer 2015 sind im Jemen zehn Journalisten im von den aufständischen Huthi-Truppen kontrollierten Gebiet inhaftiert. Erst im Dezember 2018 wurden sie angeklagt. Ein Jahr später begann der Prozess, der unter Missachtung aller internationalen Standards stattfand. Für vier der Angeklagten kam jetzt das bittere Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Morgens um vier Uhr stürmten am 9. Juni 2015 bewaffnete Männer die Hotelzimmer von neun Journalisten in der jemenitischen Hauptstadt Sana’a. Diese arbeiteten dort für unterschiedliche Medien, denn das Qasr-al-Ahlam-Hotel war zu der Zeit einer der wenigen Orte in der Stadt mit Strom und Internetverbindung. Zwei Monate später wurde ein weiterer Journalist von pro-iranischen Huthi-Milizen festgenommen. Jahrelang wurden die zehn Medienschaffenden – teilweise an geheimen Orten und ohne Kontakt zur Außenwelt – festgehalten. Es gab Berichte über Folter und Misshandlungen, die unter anderem von Zellennachbarn der Journalisten bestätigt wurden.
Im Dezember 2018 wurden die zehn Männer im Beisein ihrer Rechtsbeistände einer Reihe von Straftaten angeklagt – unter anderem der „Spionage für Saudi-Arabien“, des „Verbreitens von Gerüchten und Falschnachrichten, die den Feind Saudi-Arabien unterstützen“ sowie der „Erstellung mehrerer Webseiten für das Internet und die Sozialen Medien“. Nach Ansicht von Amnesty International sind sämtliche Vorwürfe gegen die Journalisten konstruiert, auch wenn einige von ihnen in ihren Artikeln die Huthi-Truppen kritisiert hatten. Die Organisation fordert deshalb ihre bedingungslose Freilassung.
Am 9. Dezember 2019 wurde das Verfahren mit der ersten Anhörung vor einem Gericht der Huthi eröffnet. Es war gleichzeitig der letzte Termin, an dem auch die Rechtsanwälte der Beschuldigten teilnehmen konnten. Zu allen weiteren Gerichtsterminen waren sie nicht mehr zugelassen – auch nicht bei der Verkündung des Todesurteils gegen Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri am 11. April 2020 durch das Sonderstrafgericht in Sana’a. Die Rechtsbeistände der vier von der Hinrichtung bedrohten Journalisten fechten die Todesurteile juristisch an. Ob und wann ein mögliches Berufungsverfahren stattfinden wird, ist bisher völlig unklar.
Der Prozess gegen die zehn Journalisten verläuft nicht nur grob unfair. Den Inhaftierten wird außerdem eine angemessene medizinische Versorgung verwehrt, obwohl sie durch die jahrelange Haft an verschiedenen gesundheitlichen Problemen leiden, darunter Magen- und Darmbeschwerden sowie Seh- und Hörstörungen.
Der Bürgerkrieg hat das ohnehin verarmte Jemen seit 2013 in eine tiefe politische und wirtschaftliche Krise gestürzt. Längst ist der Konflikt zu einem Stellvertreterkrieg geworden. Während die vom Iran unterstützten Huthi-Truppen weite Teile des Landes kontrollieren, unterstützt eine Militärallianz unter Führung von Saudi-Arabien seit 2015 den im Exil befindlichen jemenitischen Präsidenten Hadi unter anderem mit Luftangriffen. In dem Chaos geraten Zivilist*innen, Bürgerrechtler*innen und Journalist*innen immer wieder zwischen die Fronten. Außerdem nehmen beide Konfliktparteien willkürliche Inhaftierungen vor.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den Sprecher der Huthi im Jemen und fordern Sie ihn auf, dafür zu sorgen, dass die Todesurteile gegen die Journalisten Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri aufgehoben werden. Verlangen Sie außerdem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller in dem Verfahren angeklagten zehn Journalisten sowie ihre umgehende medizinische Versorgung. Schreiben Sie auf Arabisch, Englisch oder Deutsch an:
Mohamed Abdelsalam
Sprecher der Huthi und Ansarullah-Vertreter bei den Friedensgesprächen
E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com
Twitter: @abdusalamsalah
Senden Sie eine Kopie an:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi
Schmidt-Ott-Straße 7
12165 Berlin
Fax: (030) 89 73 05 62
E-Mail: info@botschaft-jemen.de