Als völlig falschen Weg kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Strafanzeige, die Bundesinnenminister Horst Seehofer gegen eine Journalistin der „Tageszeitung“ (taz) gestellt hat. „Als Innenminister, der auch die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit zu verteidigen hat, hat Seehofer andere Möglichkeiten der politischen Auseinandersetzung als das Schwingen der juristischen Keule“, sagte die Bundesvorsitzende der dju in ver.di Tina Groll.
Anlass für Seehofers Strafanzeige ist der am vergangenen Montag in der taz veröffentlichte Satire-Beitrag der Autorin Hengameh Yaghoobifarah, der darin gipfelte, die Polizei mit Müll gleichzusetzen. Dennoch sei die Kolumne gänzlich von der Pressefreiheit gedeckt, so Groll in einer aktuellen Medieninformation. Inhaltliche und ethische Fragen zur Berichterstattung würden dagegen im Presserat erörtert. „Dies ist eine Kontroverse, die die Zivilgesellschaft führen muss. Jede Arbeit in der Öffentlichkeit muss sich der Kritik auch öffentlich stellen. Das gilt für Polizeiarbeit genauso wie für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten.“
Als inakzeptabel bezeichnete Groll zudem Seehofers Äußerungen zu den Ausschreitungen in Stuttgart, mit denen er seine Entscheidung, Strafanzeige zu stellen, unter anderem begründete. „Es ist absurd, jetzt einen Zusammenhang zwischen der taz-Kolumne und den gewalttätigen Randalen vom Wochenende zu konstruieren. Der Bundesinnenminister täte gut daran, stattdessen den tatsächlichen Ursachen der Krawalle auf den Grund zu gehen“, mahnte Groll.
In verschiedenen Medien und auf digitalen Plattformen ist ein Streit um die Satire über „die Abschaffung der Polizei“ entbrannt. Auch innerhalb der taz-Redaktion prallen verschiedene Ansichten aufeinander, berichtet beispielsweise die „Süddeutsche Zeitung“. Inzwischen hat sich „taz“-Chefin Barbara Junge für die Polizei-Satire entschuldigt: „Satire darf fast alles – sogar in ihrer Wortwahl danebengreifen. Aber Menschen, egal welcher Berufsgruppe, als Müll zu bezeichnen, widerspricht fundamental dem Selbstverständnis der taz, die sich einer menschlicheren Gesellschaft verschrieben hat.“ Junge kündigte Debattenbeiträge unterschiedlicher Blickrichtungen zum Thema an.
Der Deutschlandfunk vermeldete am Nachmittag des 22. Juni, dass Bundesinnenminister Seehofer seine Ankündigung einer Anzeige gegen eine Kolumnistin der „tageszeitung“ nach Gesprächen mit Kanzlerin Merkel relativiert habe.
Aktualisierung 23.06.2020 (17.30 Uhr)
Beschwerden beim Deutschen Presserat
In der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ erklärte Roman Portack, Geschäftsführer des Deutschen Presserates am 23.6.2020: Dem Deutschen Presserat hätten am Dienstagvormittag bereits 318 Beschwerden wegen der taz-Kolumne vorgelegen. „Solche Massenbeschwerden haben wir immer wieder, dieser Fall ist also nichts Ungewöhnliches für uns.“ Die Beschwerden richten sich nach Angaben des Selbstkontrollorgans vor allem gegen den letzten Absatz des satirisch gemeinten Beitrags „All cops are berufsunfähig“. Das Gremium wolle voraussichtlich noch in dieser Woche über die Einleitung eines Verfahrens gegen die taz entscheiden.
25.06.2020
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