Geldstrafe für ein entrissenes Handy

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Nein, ein Unbekannter ist Dubravko Mandic beileibe nicht: Der Rechtsanwalt ist Stadtratsmitglied in Freiburg, Landtagskandidat und zudem Rechtsaußen der ohnehin schon rechten AfD. In Schwabach wurde er nun wegen „Nötigung“ zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein Angriff auf eine Journalistin, die ihn abgelichtet hatte.

Zum Hintergrund: Im Mai 2019 trafen sich süddeutsche Fans des inzwischen vom Verfassungsschutz als rechtsradikal eingestuften „Flügel“ der AfD im mittelfränkischen Greding. Wohl, um dem einstigen Ober-Flügler Björn Höcke zuzuhören. Auch Mandic war aus Freiburg angereist.

Eine kleine Zahl von Journalist*innen hatte sich mit Kameras gegenüber dem Treffpunkt „Hippodrom“ aufgestellt. Denen wollte der Politiker wohl klarmachen, dass kein Bild von seiner Teilnahme in den Medien erscheinen sollte. Doch während die anderen ihre Kameras stoppten, hielt die Nürnbergerin Birgit M. ihr Mobiltelefon weiterhin in Richtung von Mandic. Nachdem die ausgewiesene Fachjournalistin für rechten Extremismus auch der Aufforderung „löschen Sie die Bilder“ nicht gefolgt war, beließ es Mandic nicht mehr bei Worten, sondern nahm die Sache, besser M.s Telefon, selbst in die Hand. Nach eigener Aussage übergab er das Eigentum der Journalistin kurze Zeit später einem Polizisten.

Was in der Zeit nach dem Handy-Entriss passierte, daran kann sich die noch immer schockierte Birgit M. nicht mehr erinnern, wie sie in der Verhandlung vor dem Schwabacher Amtgericht sagte. Jedenfalls habe sie später in einem Polizeiauto gesessen und Strafanzeige gegen Mandic erstattet. Der sei ihr bis zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen.

Für die Staatsanwaltschaft war die Anzeige Grund, gegen den Politiker einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 120 Euro auszustellen. Dagegen legte Mandic umgehend Einspruch ein. Und nach mehrmaliger Verlegung des Verhandlungstermins trafen sich der Anwalt und die Journalistin deshalb am 11. November 2020 vor Gericht.

Birgit M. versichert, dass sie gern auf dieses Wiedersehen verzichtet hätte: Sie habe seit dem Vorfall vor anderthalb Jahren Bluthochdruck, die anfänglichen Beklemmungen habe sie aber überwunden, sagt sie auf Nachfrage. „Es hat mich wahnsinnig gestresst, weil auf dem Handy die gesamte Kommunikation mit meiner Tochter ist. Ich hatte Angst, dass er das Gerät einsteckt.“

Mandic` Anwalt erklärt, sein Mandant habe nur sein Persönlichkeitsrecht durchsetzen wollen: „Er muss nicht dulden, dass fremde Menschen Bilder von ihm machen.“ Deshalb plädierte der Jurist auf Freispruch.

Doch darauf ließ sich Amtsrichter Michael Schlögl nicht ein: „Wenn ich an einer politischen Veranstaltung teilnehme und in unmittelbarer Nähe des Orts bin, herrscht ein Interesse der Öffentlichkeit“ – das schließe das Recht für Berichterstatter ein, Fotos zu machen. Deshalb sei die auferlegte 7.200-Euro-Strafe „schuldangemessen“, begründete er sein Urteil. Mandic kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Doch der – Anwalt und Mitglied des Freiburger Stadtrats – kämpft zurzeit noch auf einem ganz anderen Feld: nämlich um sein Verbleiben in der AfD. Er habe mehrfach den Parteivorsitzenden Jörg Meuthen als „Verräter“ und „Totengräber der AfD“ bezeichnet, weshalb Meuthen ihn „lieber heute als morgen aus der Partei entfernen“ wolle, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Allerdings hat sich Mandic erst dieser Tage als Kandidat der AfD für den Wahlkreis Lörrach zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021 durchgesetzt.

 

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