Die Millionen-Klage, die ein Solar-Milliennium-Mitgründer gegen die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und zwei ihrer Redakteure 2018 angestrengt hatte, ist jetzt vor der Berufungsinstanz gescheitert. Der Ex-Unternehmer hatte zunächst vor dem Landgericht wegen eines kritischen Beitrags der SZ aus dem Jahr 2013 geklagt. Die Redakteure hätten bewusst Falsches geschrieben und ihn dadurch ruiniert, behauptete der Kläger.
Bereits 2011 musste das Solarunternehmen Insolvenz anmelden. Schon vorher hatte es Spekulationen um Insiderhandel mit Aktien gegeben. 2013 veröffentlichte die „Süddeutsche“ dazu Rechercheergebnisse. Zeitgleich, so der Kläger, habe sich ihm die Chance eröffnet, doch noch Teile des Unternehmens und Technologie zu verkaufen. Lediglich der Artikel der beiden SZ-Redaktuere habe das Geschäft zunichte gemacht, erklärte er dann vor Gericht.
„Mit Beschluss vom 3. Februar 2021 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Berufung des Klägers, welcher unter anderem von der Süddeutschen Zeitung sowie zwei Redakteuren wegen von ihm behaupteter falscher Berichterstattung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 78 Millionen Euro verlangt, zurückgewiesen“, heißt es nun von der Berufungsinstanz.
Wie auch von M berichtet, hatte der (Pseudo-)Solarier behauptet, „ihm und den beteiligten Gesellschaften, welche die Schadensersatzansprüche an ihn abgetreten hätten, sei deshalb ein Gewinn in Höhe von 78.242.500 Euro entgangen. Die Beklagten hätten ihn, da die Zeitungsartikel unzutreffende Behauptungen enthalten hätten, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, weshalb ihm ein Schadensersatzanspruch zustehe“. Die Nürnberger Justiz-Pressestelle informiert nun: Das Oberlandesgericht habe dagegen „die Darstellungen in dem Artikel im Wesentlichen zutreffend angesehen. Im Übrigen können sich die Beklagten nach Ansicht des Senats auf die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung berufen.“
„Bereiten Sie diesem Frontalangriff auf die Pressefreiheit schnellstmöglich ein Ende“, hatte der Anwalt der „Süddeutschen“ schon im Februar 2018 von der Zivilkammer die Zurückweisung der Klage gefordert. Dem ist nun Genüge getan.