Millionen-Klage gegen Redakteure und die SZ

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

„Ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit!“, ein erheblicher “Einschüchterungseffekt, der laut dem Bundesverfassungsgericht nicht passieren darf!“. So klassifiziert Martin Schippan das, was Hannes Kuhn vor etwa einem halben Jahr getan hat: Der Ex-Solarmanager hat zwei Journalisten der Süddeutschen Zeitung und die SZ selbst auf etwa 78 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Nachwehen einer Megapleite. Am 8. Februar gab es vor der 16. Zivilkammer des Nürnberg-Fürther Landgerichts eine Güteverhandlung. Einigung war danach nicht in Sicht.

Doch Schippan, Anwalt der Süddeutschen von Lausen Rechtsanwälte, hatte sich so etwas wie das letzte Wort ausbedungen: „Wenn das Schule macht, dass ein wohlhabender Kläger mit einer undurchsichtigen, widersprüchlichen, unvollständigen Klage Journalisten mit einer solchen Forderung überzieht, ist das nicht nur ehrenrührig und völlig aberwitzig: Das ist Einschüchterung“, mahnte er.

Zum Sachverhalt: Am 25. Juli 2013, also viereinhalb Jahre zurück, hatten die beiden Wirtschaftsredakteure Uwe Ritzer und Markus Balzer einen kritischen Beitrag zu „maßgeblich krummen Geschäften“ des Unternehmers Hannes Kuhn veröffentlicht. Dieser hatte in den 1990er Jahren die Erlanger Solar Millennium AG (SM) mitgegründet und war Großaktionär, zuletzt Aufsichtsrat. 2011 meldete das Solarunternehmen Insolvenz an. Schon vorher hatte es Spekulationen um Insiderhandel mit Aktien gegeben. Doch 2013 hatten Ritzer und Balser dafür wohl Belege aufgetan.

Vor der Güteverhandlung im Nürnberger Gerichtssaal: Kläger Hannes Kuhn, Ex-Gründer von Solar Millennium (2.v.l.), und sein Anwalt Winfried Seifert (l.), hinten die beiden SZ-Journalisten Uwe Ritzer (2.v.r.) und Markus Balser (3.v.r.) mit ihren Anwälten
Foto: Heinz Wraneschitz

Zeitgleich witterte Kuhn 2013, lange nach dem Insolvenzantrag, offenbar die Chance, doch noch Teile des Unternehmens zu verkaufen und die Technologie – Parabolrinnen-Solarkraftwerke, die aus Wärme Strom produzieren – in fernen Ländern wie Indonesien zum Laufen zu bringen. Glaubt man dem Ex-Manager, der im feinen Zwirn vor Gericht erschien, war allein der SZ-Artikel schuld, dass „die Geschäftsbeziehungen mit der Investorengruppe abgebrochen wurden, sich in Luft aufgelöst haben“, wie Richterin Marion Bieber die Klageschrift zitiert.

„Eine Anklage wegen 9.000fachem Anlagebetrug hat die Investoren nicht gestört, aber ein Zeitungstext? Der Artikel hat nichts mehr geändert“, sind dagegen die beklagten Redakteure und ihre Anwälte sicher. Sie hätten saubere journalistische Arbeit geleistet. Sprich: sie haben dem Kläger Fragen zum Sachverhalt geschickt, sogar mit konkretem Bezug zu einzelnen firmeninternen Unterlagen. Doch der habe darauf inhaltlich nicht geantwortet. Offenbar hatte damals auch Kuhns Wirtschaftsanwalt Winfried Seibert den Sinn der Fragen nicht erkannt.

Im Gerichtssaal 272 warf Kläger Kuhn nun mit Firmennamen, Vertragsentwürfen, Besprechungsterminen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kontaktpersonen nur so um sich. Das wurde selbst der Richterin zu viel; zumal viele Papiere in der Klageschrift auf Englisch verfasst sind. Kuhn versprach, das Material von zugelassenen Dolmetschern übersetzen zu lassen. „Dafür hätten Sie Jahre Zeit gehabt“, lehnt die Vorsitzende ab. Die „Verschwörungstheorien“ in Kuhns Schriftsatz bezeichnet sie als überflüssig. Doch Anwalt Seifert beharrt auf dem Klageantrag gegen die zwei Redakteure und die Süddeutsche Zeitung GmbH. So hätten „die ausgewiesenen Wirtschaftsjournalisten Balser und Ritzer damals entweder die ihnen vorliegenden Dokumente nicht verstanden, oder bewusst Falsches geschrieben. Die SZ hat Hannes Kuhn kaputtgemacht.“

Die Zivilkammer will bis zum Sommer einen Zeitplan aufstellen. Zunächst soll der Schweizer Geschäftspartner befragt werden, dem Kuhn einen unterschriftsreifen Vertrag vorgelegt haben will.

Für die Verklagten sind die Vorwürfe dagegen „nur auf Hörensagen und Vermutungen begründet. Ich bitte Sie: Bereiten Sie diesem Frontalangriff auf die Pressefreiheit schnellstmöglich ein Ende“, forderte Süddeutsche-Anwalt Schippan vom Gericht die Zurückweisung der Klage.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »