Freienvertretung in der Deutschen Welle

Foto: M-Archiv

Bei der Deutschen Welle (DW) haben freie Mitarbeitende an den Standorten Bonn und Berlin eine eigene Vertretung gewählt. Der Freienrat besteht aus sechs Mitgliedern, jeweils drei für jeden Standort, zwei von ihnen sind in ver.di organisiert. 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sich zur Wahl gestellt. Wahlberechtigt waren knapp 1.900 Beschäftigte. Die Wahlbeteiligung betrug knapp 40 Prozent.

Grundlage der Wahl bildet das im November 2020 von Intendant Peter Limbourg erlassene Freienstatut der DW. Danach vertritt das Gremium die Interessen der freien Mitarbeitenden der DW an allen Standorten des Senders. Es kann mit der DW sowohl „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigung freier Mitarbeit“ als auch „Verstöße gegen Gesetze, Tarifverträge und hausinterne Regularien“ erörtern und „auf deren Beseitigung hinwirken“. Die Freienvertreter*innen kümmern sich auch um Beschwerden von Freien und können auf deren Wunsch an Gesprächen mit den jeweiligen Sender-Verantwortlichen teilnehmen. Das Gremium arbeitet bei alledem mit den anderen Mitarbeitervertretungen wie dem Personalrat zusammen. Das Statut verpflichtet den Intendanten einmal im Quartal ein Gespräch mit der Vertretung der Freien zu führen. Für dringende Angelegenheiten müssen zwischenzeitlich Termine mit DW-Verantwortlichen ermöglicht werden.

Nach wie vor sind damit jedoch Freie nicht im Personalrat vertreten, dürfen auch für dieses gesetzlich begründete Mitbestimmungsgremium nicht kandidieren und demzufolge auch nicht gewählt werden. Das ist so, obwohl bei der Deutschen Welle die freien Beschäftigten maßgeblich an Programgestaltung und technischer Umsetzung beteiligt sind. Ändern könnte sich das mit dem neuen Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), das derzeit in den parlamentarischen Gremien diskutiert wird und auch für den deutschen Auslandsfunk gilt.

„Der Senderverband von ver.di in der DW setzt sich seit Jahren für Wahlrecht und Vertretung der Freien in den Personalratsgremien ein. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir jede Initiative, mit der Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in der DW ihre Interessen besser vertreten können. Ein Freienrat ist ein erster Schritt, jedoch ein Vehikel auf dem Weg zur vollumfänglichen Mitbestimmung aller Beschäftigten der Deutschen Welle. Denn es bleibt eine Vertretung mit eingeschränkten Rechten“, erklärte Michael Stegemann, Vorsitzender der ver.di-Betriebsgruppe Deutsche Welle. „Die Aufnahme der Freien in das novellierte BPersVG als Mitglieder und Wähler*innen für den Personalrat wäre die viel bessere und rechtssichere Lösung, für die DW und auch für die anderen Mehrländeranstalten des Rundfunks“, betont er

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »