Pensionskasse Rundfunk für Freie

Engagierte Mitglieder aus Film, Funk und Fernsehen setzen sich als Botschafter*innen für die Pensionskasse Rundfunk (PKR) ein. Foto: PKR

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) feiert Geburtstag. Von den Gewerkschaften und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 1971 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet, hat die Pensionskasse für Freie in Film, Funk und Fernsehen heute mehr als 23.550 Mitglieder, davon rund 3.550 Rentner*innen. Mit 1,6 Milliarden Euro Bilanzsumme, einem Betragsaufkommen von 57,8 Millionen Euro jährlich und einer Brutto-Verzinsung von 2,1 Prozent hat die paritätisch verwaltete Kasse selbstbewusst „die Zukunft im Blick“.

„Quasi 100 Prozent Rendite sind sowieso garantiert“, rechnet PKR-Aufsichtsratsmitglied Manfred Kloiber – gleichzeitig Vorsitzender der Fachgruppe Medien, Journalismus und Film in ver.di – seinen freien Kolleg*innen beim Rundfunk vor, denen er die Mitgliedschaft ans Herz legt. Denn es könnten noch weit mehr Freie von der Absicherung gegen Altersarmut profitieren – nur kennen viele die Pensionskasse gar nicht. „Die Anstalten haben die Kasse lange Zeit nicht so richtig beworben“, beklagt er und fordert, Auftraggeber sollten Freie, die regelmäßig bei ihnen arbeiten, automatisch bei der Pensionskasse anmelden, wenn kein aktiver Widerspruch vorliegt.

100 Prozent Rendite? Bei dieser Rechnung stimmts: 4 Prozent von jedem Honorar werden automatisch an die PKR vom Auftraggeber abgeführt. Und der legt noch einmal 4 Prozent obendrauf. Bei Freien, die selbst Honorarrechnungen stellen, sind es sogar jeweils 7 Prozent. Und es ist so einfach: Freie, die regelmäßig bzw. arbeitnehmerähnlich bei ARD, ZDF oder Deutschlandradio arbeiten, müssen der Honorarabteilung lediglich ihre PKR-Mitgliedschaft mitteilen. Ähnliches gilt für auf Produktionsdauer Beschäftigte bei Unternehmen, die für Öffentlich-Rechtliche oder in Kooperation mit ihnen Filme oder Beiträge produzieren.

Drohende Altersarmut bei Freien spielte schon bei Gründung der Pensionskasse Rundfunk eine große Rolle. Denn das nach Vorbild der britischen BBC gegründete deutsche Rundfunksystem expandierte schnell – erst Radio, ab 1954 Fernsehen, Gründung des ZDF 1961, nach und nach Einführung der 3. Programme, Zunahme der Verbreitung.

Kurz: Mehr Programm verlangte nach mehr Personal. Eine große Zahl freier Mitarbeiter*innen brachte die notwendige Vielfalt und Flexibilität, um eine große Bandbreite der Berichterstattung und eine schnelle Reaktion auf Programmentwicklungen sicherzustellen. Und sie brachten den Rundfunkanstalten finanzielle und sozial- sowie arbeitsrechtliche Vorteile – übrigens bis heute.

Als sich zu Beginn der 70er Jahre das Wachstum abschwächte, stieg die Zahl der Statusklagen von Freien bei den Arbeitsgerichten an. Sie fürchteten um ihre Existenz und wollten nicht schlechter gestellt sein als ihre fest angestellten Kolleg*innen. Viele von ihnen waren damals nicht einmal rentenversichert.

Die Situation der Freien rückte verstärkt in den Fokus der Intendanzen und der Politik. 1969 fassten die Intendanten von ARD und ZDF ihren Grundsatzbeschluss für ein Versorgungswerk, das als „Pensionskasse für freie Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten“ schließlich im September 1971 unter Teilnahme von jeweils 7 Vertreter*innen der Anstalten und der RFFU, der Rundfunk-Fernseh-Film-Union (heute der Fachbereich Medien, Journalismus und Film in ver.di), gegründet wurde.

Grafik: PKR

Die Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit stellt bis heute sicher, dass die Pensionskasse einzig den Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet ist. Es gibt weder auf Dividenden gierende Anteilseigner noch Provisionen. Oberstes Organ ist die Mitgliedervertretung, paritätisch zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Rundfunkanstalten (Anstaltsmitglieder) und den gewählten Vertreter*innen der Versicherten.

Die schwierigen Zeiten – Ölkrise in den 70ern, Zerschlagung des ostdeutschen Rundfunks nach 1990, Dotcom-Blase, Weltwirtschafts- und Finanzkrise – hat die inzwischen hauptamtlich geführte Pensionskasse für Freie gut überstanden. Der lange Zeit gültige Rentenversicherungstarif, der nur das Mitglied, Ehegatten und Kinder absicherte, wurde 2014 durch den Lebenspartnertarif ersetzt, der zusätzlich eingetragene Lebenspartner*innen oder Lebensgefährt*innen als Hinterbliebene schützt.

Dass die gemeinschaftlich organisierte Kasse „wie ein Fels in der Brandung steht, die auf die Pensionskassenlandschaft“ (Selbstbeschreibung) zurollt, liegt an den sehr sicheren Geldanlagen und der überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalreserve der Kasse. Lange vor vielen anderen Pensionskassen in Deutschland war die PKR so mutig, den Garantiezins auf Null zu setzen. „Dadurch hat sie heute mehr Rücklagen, die ihr in der sehr schwierigen Zinssituation Sicherheit verschaffen“, meint Kloiber.

Heute legt die Kasse das Geld ihrer Versicherten „nachhaltig“ (Eigenwerbung) an – nicht nur in derzeit zinsschwachen Staatsanleihen oder Rentenpapieren, sondern zunehmend auch in Aktien, Firmenanleihen oder Immobilienfonds.

Unterstützung durch den Sozialfonds

Der Sozialfonds Pensionskasse Rundfunk e.V. ist ein Verein, der im Wesentlichen aus dem Aufsichtsrat der PKR besteht. Er bekommt Spenden von Mitgliedern, Hauptsponsoren sind das Deutschlandradio und der WDR. Er vergibt zinslose Darlehen, meistens sehr langfristig. Das hört sich erst einmal banal an, hilft aber sehr, wenn z.B. Überziehungskredite mit hoher Zinslast umgeschuldet werden können. Zu Corona-Zeiten wurden auch ausgefallene Produktionen überbrückt.

Einen Antrag kann jedes Mitglied der PKR stellen, entschieden wird innerhalb weniger Tage. Formale Gründe für eine Antragstellung können sein: schwere eigene Krankheit oder die von Kindern, Lebenspartner*innen etc. z.B. bei ärztlich angeratenen Maßnahmen (Reha, Diäten, etc.); drohende oder bestehende Privatinsolvenz; nach erfolgter Vertragskündigung oder Beendigung durch einen relevanten Auftraggeber zur Neuausrichtung der Erwerbstätigkeit.

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