Drei freie Tage für Redakteure zusätzlich

Der Slogan "Gute Leute, gute Arbeit, gutes Geld" gilt für die Redakteur*innen an Tageszeitungen nach wie vor. Im November geht es in die nächste Verhandlungsrunde. Foto: Joe E. Roettgers

Die Tarifkommission der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat dem erneuerten Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag für Tageszeitungen zugestimmt. Danach erhalten Redakteurinnen und Redakteure drei zusätzliche freie Tage bis März 2022. Für Freie wurde erneut ein Ausgleichshonorar in Höhe eines durchschnittlichen Monatshonorars aus 2019 vereinbart. Spätestens im November sollen die Tarifverhandlungen über Tariferhöhungen starten.

Für die dju in ver.di sei dieser Tarifabschluss zunächst nur einen Zwischenschritt, um sich dann mit einem klaren Zeitplan auf die nächste Tarifrunde vorbereiten zu können, heißt es in einer Tarifinformation. Seit Mai 2019 habe es keine Tariferhöhungen mehr gegeben. Daraus ergebe sich bereits jetzt eine im Vergleich zu anderen Branchen nur etwa halb so hohe Tarifentwicklung innerhalb der letzten Jahre und ein andauernder Reallohnverlust. „Zur Erinnerung: Bereits den letzten Tarifabschluss im Jahr 2018 hatte die dju in ver.di als viel zu niedrig kritisiert, und auf diesen folgte seitdem keine Einkommensverbesserung mehr. Eine Einmalzahlung vom März 2020 hatte keine dauerhaft spürbaren Auswirkungen auf die Einkommensentwicklung. Doch die Preise steigen weiter – in den Jahren 2019, 2020 bis zum Juni 2021 um 5 Prozent – auch wenn es seit zwei Jahren keine Tariferhöhungen gegeben hat“, argumentiert ver.di. Die Laufzeiten des Gehalts- und des Honorartarifvertrages enden am 31. Dezember 2021.

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