ESSEN. Freie Mitarbeiter der WAZ-Mediengruppe haben am 30. April neue Honorarregelungen von MediaSales@Service erhalten, die ab dem 1. Mai für die Produktion von lokalen Sonderseiten mit lokalen Inhalten gelten. MediaSales@Service gehört zur WAZ-Mediengruppe und besteht aus fünf Regionalgesellschaften in NRW, in denen das Anzeigengeschäft gebündelt ist. MediaSales@Service bezahlt nun unter anderem ein einheitliches Zeilenhonorar von 23 Cent, ein einheitliches Bildhonorar von 13,50 Euro, und das unter Inanspruchnahme umfangreicher Verwertungsrechte, für die Produktion von Sonderveröffentlichungen, Anzeigensonderseiten und Kollektiven, die den Tageszeitungen der WAZ-Mediengruppe angeboten werden. Die Redaktionen der Tageszeitungen sind komplett außen vor und haben keinen Einfluss. Die Sonderseiten werden „eingekauft“.
„Diese Honorare liegen zum Teil bis zu 40% unter denen, die bisher gezahlt wurden und sind damit von einer angemessenen Vergütung weit entfernt“, schätzt Jutta Klebon, ver.di Mediensekretärin in NRW ein. „Leider sind die seit Jahren andauernden Verhandlungen zu einer angemessenen Vergütung mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger immer noch nicht abgeschlossen. Aber unabhängig davon hat jeder Urheber nach § 32 Urhebervertragsgesetz den Anspruch auf eine angemessene Vergütung und dies gilt selbstverständlich auch für Tochterunternehmen von Verlagen.“
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www.medienmoral-nrw.de