Das Liebesleben gehört uns, nicht Springer

Tina Groll, Vorsitzende des dju-Bundesvorstandes in ver.di
Foto: Kay Herschelmann

Meinung

Geht es den Arbeitgeber etwas an, wenn Mitarbeitende eine Beziehung miteinander haben? Sollten sie verpflichtet werden, eine Liaison offenzulegen – wenigstens dann, wenn es sich um Personen auf unterschiedlichen Hierarchiestufen handelt, was zu Interessenskonflikten führen könnte? Nein. Der Arbeitgeber hat weder ein Recht auf Mitteilung noch gibt es eine Pflicht zur Offenlegung. Allein das Ansinnen wäre immense Grenzüberschreitung.

Doch genau die hat Springer-Vorstand Matthias Döpfner vor. Für den gesamten Springer-Konzern soll noch bis Jahresende ein Regelwerk auf den Weg gebracht werden, das Beschäftigte dazu verpflichten soll, Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden offenzulegen. Die Pläne hat das Verlagshaus nach mehreren Medienberichten nun bestätigt. Eine weitere Konsequenz aus dem Fall Julian Reichelt? Döpfner argumentiert angesichts der US-Expansion des Unternehmens mit anglo-amerikanischen Gepflogenheiten und damit, dass man keine “doppelten Standards” akzeptieren könne. Doch diese Argumentation liegt ebenso schief wie die Doppelmoral, die so lange Zeit beim Springer-Flaggschiff „Bild“ herrschte. Waren bisher Machtmissbrauch und Sexismus prägende Kultur-Standards, soll nun US-amerikanische Prüderie herrschen.

Zwar will man Beziehungen unter Beschäftigten nicht generell verbieten, aber die Betroffenen sollen verpflichtet werden, bei Interessenskonflikten über Beziehungen zu informieren. Und wohin soll das führen?

In ihrer letzten Spiegel-Kolumne schrieb die verstorbene Kollegin Bettina Gaus: “Wäre es wünschenswert, wenn sich Moralvorstellungen wie in den USA auch in Deutschland durchsetzten? Darüber lässt sich sicher streiten. Aber ich wäre nicht begeistert.” Sicher sind viele Mitarbeitende bei Springer von den Plänen für Döpfners Moral-Regelwerk zu innerbetrieblichen Beziehungen ebenfalls not amused. Aus gutem Grund wären weder pauschale Verbote für Beziehungen am Arbeitsplatz noch die Pflicht zur Information hierzulande wohl rechtlich durchsetzbar. Es geht den Arbeitgeber nun einmal nichts an, was Mitarbeitende in ihrem Privatleben tun.

Darüber hinaus entfalten auch Ethik-Kodizes, die den Beschäftigten ein Outing nahelegen, kaum Wirkung. Im Gegenteil, sie würden dafür sorgen, dass eine Kultur patriarchaler Übergriffigkeit erst Recht verankert wird.

Viele Mitarbeitende würden aus Angst vor Konsequenzen – etwa einer Versetzung oder Benachteiligung – eine Beziehung erst gar verheimlichen. Zudem dürfte eine solche Regelung Betroffene unter Druck setzen, zumeist zum Schaden des Partners oder der Partnerin, die auf der unteren Hierarchiestufe stehen. Darüber hinaus stellten sich unzählige Fragen zur Praktikabilität solcher Offenbarung: Ab wann handelt es sich um eine Beziehung? Was ist, wenn es kriselt? Muss auch eine Trennung kommuniziert werden? Wie verhält es sich mit innigen Freundschaften zwischen Vorgesetzten und Untergebenen – auch hier besteht doch ein potentieller Interessenskonflikt? Und was ist eigentlich, wenn ein Kollege, der eine Partnerschaft auf gleicher Hierarchieebene hat, befördert wird?

Absurd ist das Vorhaben auch deshalb, weil einvernehmliche Beziehungen gemeldet werden sollen. Schädlicher Machtmissbrauch und struktureller Sexismus sind aber davon geprägt, dass ein enormes Machtgefälle ausgenutzt wird. Menschen, die einvernehmlich miteinander Liebesbeziehungen eingehen, wollen dem Partner oder der Partnerin in der Regel nicht schaden – und werden daher meist von sich aus, ganz freiwillig, ihre Beziehung öffentlich machen. Es ist doch auch etwas Wunderbares, wenn sich zwei Menschen finden. Immerhin ist der Arbeitsplatz Deutschlands größte Partnerbörse. Jeder Zweite hat sich schon einmal – zumindest zeitweilig – glücklich am Arbeitsplatz verliebt.

Wenn Döpfner wirklich Machtmissbrauch verhindern will, geht das nicht mit prüden Regeln, die massiv in das Intimleben und die Privatsphäre aller Beschäftigten eingreifen. Der Springer-CEO wäre gut beraten, einen echten Kulturwandel voranzutreiben. Dazu gehört, Vertrauen in die Beschäftigten und vor allem in die Führungskräfte zu haben sowie Menschen mit einem gesunden moralischen Kompass in Leitungspositionen zu bringen. – Dann kann es auch mit dem US-Deal klappen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wie ethisch kann KI berichten?

Ein ethischer Kompass ist angesichts zunehmender Desinformation immer wichtiger – für Journalist*innen, aber auch Mediennutzende. Positivbeispiele einer wertebewussten Berichterstattung wurden jüngst zum 20. Mal mit dem Medienethik Award, kurz META, ausgezeichnet. Eine Jury aus Studierenden der Stuttgarter Hochschule der Medien HdM vergab den Preis diesmal für zwei Beiträge zum Thema „Roboter“: Ein Radiostück zu Maschinen und Empathie und einen Fernsehfilm zu KI im Krieg.
mehr »

VR-Formate im Dokumentarfilm

Mit klassischen Dokumentationen ein junges Publikum zu erreichen, das ist nicht einfach. Mit welchen Ideen es aber dennoch gelingen kann, das stand auf der Sunny Side of the Doc in La Rochelle im Fokus. Beim internationalen Treffen der Dokumentarfilmbranche ging es diesmal auch um neue Erzählformen des Genres wie Virtual Reality (VR).
mehr »

krassmedial: Diskurse gestalten

Besonders auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Telegram verbreiten sich rechtsextreme Narrative, die zur Polarisierung der Gesellschaft beitragen. Wie Journalist*innen dem entgegen wirken und antidemokratische Diskursräume zurückgewinnen können, diskutierten und erprobten etwa 70 Teilnehmende der diesjährigen #krassmedial-Sommerakademie von ver.di am Wochenende in Berlin-Wannsee.
mehr »

KI-Bots: Kompletten Schutz gibt es nicht

KI-Bots durchstreifen das Netz, „scrapen“, also sammeln dabei auch journalistische Inhalte, um damit KI-Modelle wie Chat GPT zu trainieren. Welche technischen Maßnahmen können Journalist*innen ergreifen, um ihren Content zu schützen? Tipps des KI-Beraters Branko Trebsche.
mehr »