VG Wort vor wichtigen Entscheidungen

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Bei der Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. und 11. Dezember 2021 stehen wichtige Entscheidungen über die künftige Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft an. VG-Wort-Mitglieder, die nicht selbst bei der Online-Veranstaltung dabei sein können, mögen ihr Stimmrecht „vertrauensvoll an dju-Kolleg*innen übertragen, die anwesend sind“, schlägt Monique Hofmann vor, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union in ver.di.

Eigentlich bietet die virtuelle Mitgliederversammlung die beste Gelegenheit der Teilnahme: In Präsenz ist die Anwesenheit für jene Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die nicht aus dem süddeutschen Raum stammen, nur mit großem Aufwand möglich. Doch nur, wer selber dabei ist – oder sich vertreten lässt – kann mitentscheiden. Wie in der Vergangenheit organisieren die Journalist*innengewerkschaften auch diesmal ein System der Vertretung durch Kolleg*innen. dju in ver.di und DJV sind sich einig: Nur eine starke VG Wort kann die gesetzlich verbrieften Interessen und Vergütungsansprüche der Urheber*innen durchsetzen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele gewerkschaftliche Stimmen bei der Mitgliederversammlung vertreten sind. Gerade dieses Malstehen weitreichende Entscheidungen an: Sie werden für die Beteiligung aller Urheber*innen an den Ausschüttungen der VG Wort bedeutsam sein.

Das Prozedere der Stimmübertragung ist dasselbe wie bei der Mitgliederversammlung im März dieses Jahres. Deshalb sei es nicht möglich, der dju in ver.di postalisch eine Vollmacht für die Stimmrechtsübertragung zukommen zu lassen, so Monique Hofmann: „Jedes VG-Wort-Mitglied muss diese Vollmacht über den persönlichen Zugang im TOM-Portal https://tom.vgwort.de digital erteilen. Zusätzlich müssen die Daten jener Person eingetragen werden, die das Stimmrecht ausüben soll. Diese Übertragung ist nur bis zum 2. Dezember 2021 möglich!“

Wer ein dju-Mitglied kennt, das bei der Versammlung persönlich dabei sein wird und das Stimmrecht ausüben soll, möge dieses direkt benennen. „Das wäre natürlich optimal“, so Monique Hofmann. Ansonsten können Mitglieder über die dju-Bundesgeschäftsstelle wissen lassen, dass sie ihre Stimme übertragen möchten. Dann erhält das Mitglied einen Vorschlag über eine teilnehmende vertrauensvolle Kollegin oder einen Kollegen, der oder dem die Stimme übertragen werden kann.

Informationen zur persönlichen Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung stehen in der schriftlichen Einladung der VG Wort vom 5. November 2021. Wer diese Einladung annimmt, den oder die bittet die dju-Bundesgeschäftsstelle ebenfalls um Mitteilung – mit Namen, Karteinummer und E-Mail-Adresse, damit er oder sie im Bedarfsfall als „Stimmträger*in“ benannt werden kann.

Für die Abstimmungen selbst empfiehlt die dju-Geschäftsführerin, den Vorschlägen des Verwaltungsrats zu folgen: Sie wurden in diesem gewählten Gremium jeweils einstimmig beschlossen, also auch mit allen Stimmen der dju-Vertreter*innen.

Nicht mit dem Verwaltungsrat abgestimmt seien dagegen die Anträge des VG-Wort-Mitglieds Vogel, zu finden unter Punkt 9 der Tagesordnung. Nach Einschätzung des juristischen Beraters der Journalist*innen-Berufsgruppe II dürfe diesen Anträgen nicht zugestimmt werden, weil ansonsten „der Vorschlag des Verwaltungsrats zu den Regelungen zur Verlegerbeteiligung keinen Bestand“ hätte, so Jurist Benno Pöppelmann.

Für Fragen im Vorfeld stehen die Mitarbeitenden der dju-Bundesgeschäftsstelle
https://dju.verdi.de/ueber-uns/adressen-kontakte
sowie die VG-Wort-Verwaltungsratsmitglieder aus den Reihen der dju in ver.di zur Verfügung.

Die Mitgliederversammlung der VG Wort ist ausschließlich für Mitglieder zugänglich, nicht aber für „nur“ Wahrnehmungsberechtigte. Die dju in ver.di empfiehlt deshalb allen Journalist*innen, selbst Mitglied der VG Wort zu werden. Das können Wahrnehmungsberechtigte, an die in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich mindestens 400 Euro jährlich ausgeschüttet wurden. Als Mitglieder könnten sie dann künftig „die Grundsätze der VG Wort in der Mitgliederversammlung mitbestimmen“. Kosten: 5 Euro Aufnahmegebühr, 10 Euro Jahresbeitrag.

 

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