Lohnzuwachs für Beschäftigte bei UCI

Symbolbild: UCI

Nach fast zehnmonatigen Tarifverhandlungen mit UCI konnte am 25. November ein Abschluss erreicht werden. Demnach erhalten die Beschäftigten des Kinokonzerns mindestens 5 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2022. Dabei gelang es, für langjährig Beschäftigte drei neue, höhere Lohngruppen einzuführen, die ein deutliches Plus von bis zu 8 Prozent in der Spitze bedeuten. Auch eine Erhöhung der Jahressonderzahlung konnte für 2022 erreicht werden.

„In der aktuellen schwierigen Situation und aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Lage ist dieses gute Ergebnis vor allem dem engagierten Einsatz der Kolleg*innen in der Tarifkommission zu danken“, betonte ver.di-Verhandlungsführerin Martha Richards. „Besonders erfreulich ist, dass es endlich gelungen ist, die Leistung und den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, die zehn Jahre und mehr für UCI arbeiten mit zusätzlichen Lohngruppen zu würdigen.“

Obwohl die Corona-Pandemie die Kinobranche mit dem lange andauernden Lockdown und Kurzarbeit besonders hart getroffen hatte, war der bestehende Tarifvertrag mit ver.di vom Kinokonzern gekündigt worden. Verschiedene Angebote der ver.di-Tarifkommission, um das zu verhindern, nahm UCI nicht an. Es musste also neu verhandelt werden. Dreh- und Angelpunkt war dabei die Erhöhung der Löhne, um bei steigenden Lebenshaltungskosten und Teuerungsraten keinen Reallohnverlust zu erleiden. Die berechtigten Forderungen der Beschäftigten, den Einstiegslohn bei 12,50 Euro anzusetzen, wurden von UCI wiederholt als völlig überzogen und „respektlos“ bezeichnet. Jedoch: „Die Kolleginnen und Kollegen in der Kinobranche haben existenzsichernde Löhne verdient – für sie ist Kino nicht nur ein Hobby! Gerade bei den Wiedereröffnungen nach dem Lockdown mussten sich die Kinobeschäftigten in rasender Geschwindigkeit als Pandemie-Profis beweisen, indem sie die Hygiene-Konzepte durchsetzten. Als Gesicht der Kinos haben die Beschäftigten eine besondere Verantwortung, damit sich die Kinobesucher*innen sicher fühlen können“, so Martha Richards.

Durch die relativ kurze Laufzeit kann auf die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zur Erhöhung des Mindestlohns entsprechend reagiert werden.

Am 3. Dezember 2021 stimmte die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zu.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Was steht im neuen RBB-Staatsvertrag

Die Länder Berlin und Brandenburg beraten derzeit über eine Novelle des RBB-Staatsvertrags. Ein erster Entwurf liegt vor. Vor allem eine der geplanten Änderungen dürfte in der Rundfunkanstalt für Unruhe sorgen, gerade bei Führungskräften. Die Politik will eine außertarifliche (AT) Vergütung beim RBB nur noch für die Intendantin und die beiden Direktor*innen zulassen.
mehr »

Schon entdeckt: Kinomagazine

Zahlreiche Kultur-, Bildungs- und Politikmagazine „zum Mitnehmen“ entstanden in den nuller Jahren. Insbesondere Kinothemen spielten darin eine große Rolle. Eine ganze Generationen von Kino- und Kulturliebhaber*innen wuchsen an Rhein und Ruhr mit diesen Medien auf.
mehr »

Deutsche Journalistin in syrischer Isolationshaft

Am 18. Januar war die für kurdische Medien schreibende Journalistin Eva Maria Michelmann verschwunden. Jetzt wurde enthüllt, dass sie in Aleppo inhaftiert ist. Ihre Angehörigen sind jedoch weiterhin besorgt.
mehr »