Nach fast zehnmonatigen Tarifverhandlungen mit UCI konnte am 25. November ein Abschluss erreicht werden. Demnach erhalten die Beschäftigten des Kinokonzerns mindestens 5 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2022. Dabei gelang es, für langjährig Beschäftigte drei neue, höhere Lohngruppen einzuführen, die ein deutliches Plus von bis zu 8 Prozent in der Spitze bedeuten. Auch eine Erhöhung der Jahressonderzahlung konnte für 2022 erreicht werden.
„In der aktuellen schwierigen Situation und aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Lage ist dieses gute Ergebnis vor allem dem engagierten Einsatz der Kolleg*innen in der Tarifkommission zu danken“, betonte ver.di-Verhandlungsführerin Martha Richards. „Besonders erfreulich ist, dass es endlich gelungen ist, die Leistung und den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, die zehn Jahre und mehr für UCI arbeiten mit zusätzlichen Lohngruppen zu würdigen.“
Obwohl die Corona-Pandemie die Kinobranche mit dem lange andauernden Lockdown und Kurzarbeit besonders hart getroffen hatte, war der bestehende Tarifvertrag mit ver.di vom Kinokonzern gekündigt worden. Verschiedene Angebote der ver.di-Tarifkommission, um das zu verhindern, nahm UCI nicht an. Es musste also neu verhandelt werden. Dreh- und Angelpunkt war dabei die Erhöhung der Löhne, um bei steigenden Lebenshaltungskosten und Teuerungsraten keinen Reallohnverlust zu erleiden. Die berechtigten Forderungen der Beschäftigten, den Einstiegslohn bei 12,50 Euro anzusetzen, wurden von UCI wiederholt als völlig überzogen und „respektlos“ bezeichnet. Jedoch: „Die Kolleginnen und Kollegen in der Kinobranche haben existenzsichernde Löhne verdient – für sie ist Kino nicht nur ein Hobby! Gerade bei den Wiedereröffnungen nach dem Lockdown mussten sich die Kinobeschäftigten in rasender Geschwindigkeit als Pandemie-Profis beweisen, indem sie die Hygiene-Konzepte durchsetzten. Als Gesicht der Kinos haben die Beschäftigten eine besondere Verantwortung, damit sich die Kinobesucher*innen sicher fühlen können“, so Martha Richards.
Durch die relativ kurze Laufzeit kann auf die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zur Erhöhung des Mindestlohns entsprechend reagiert werden.
Am 3. Dezember 2021 stimmte die ver.di-Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zu.