ARD-Erfolg vor Gericht gegen BildTV

"Die Wahlsendung im Ersten", lief am 26. September 2021 über drei Stunden, hier präsentierte Jörg Schönenborn um 17:15 Uhr noch Prognosen. Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Jens Jeske

Die unerlaubte Übernahme von Bildmaterial am Abend der Bundestagswahl durch Bild TV war urheberrechtswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Januar wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt, teilte die ARD mit. In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen am 26. September 2021 sei rechtswidrig gewesen.

Beide Live-Übernahmen waren ohne jegliche Vorabsprachen mit der ARD erfolgt. Anders als das Landgericht erklärte das Kammergericht darüber hinaus auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig.

Bereits im vergangenen November war das ZDF mit einer Klage gegen Bild TV beim Landgericht Köln erfolgreich gewesen: Bild TV hatte ebenfalls am Wahlabend Teile der im ZDF gesendeten Berliner Runde live im eigenen Programm übertragen. Auch dies verstieß nach Auffassung des Landgerichts Köln gegen das Urheberrecht.

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