Keine Tarnliste bei ZDF-Personalratswahlen

Foto: fotolia

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht in der bei den vergangenen ZDF-Personalratswahlen angetretenen reinen Frauenliste keine unzulässige „Tarnliste“ von ver.di. Zudem sei nicht festzustellen, dass eine Liste nur aus Frauen gegen das Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter in den Wahlvorschlägen verstoße, teilte das Gericht am Montag in Koblenz mit. Es schloss sich damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz an.

Hintergrund des Rechtsstreits sind langjährige Querelen konkurrierender Gewerkschaften beim ZDF. Im März 2021 waren bei der Personalratswahl am Mainzer Sitz des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders mehr als 4.500 Beschäftigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Im aus 21 Personen bestehenden Personalrat besetzte die Liste der zum Dachverband DBB Beamtenbund und Tarifunion gehörende VRFF neun Sitze. Auf die gemeinsame Liste von ver.di und Deutschem Journalisten-Verband (DJV) entfielen acht und auf die unabhängigen Frauen vier Sitze. Bei der Wahl des Vorsitzenden und des restlichen Vorstandes stimmte die Frauenliste für die Kandidaten von ver.di und DJV. Nur einer der insgesamt fünf Vorstandsposten ging an die VRFF. Daraufhin reichte die Mediengewerkschaft Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden (VRFF) die Klage ein.

Anfang des Jahres hatte das Verwaltungsgericht Mainz geurteilt, die Wahlen seien rechtlich nicht zu beanstanden. Ungeachtet der gesetzlichen Soll-Vorschrift, auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten, dürfe die Wahlfreiheit nicht durch eine verbindliche Quote eingeschränkt werden. Für den Vorwurf, bei den angetretenen Frauen handele es sich um eine ver.di-„Tarnliste“, sahen die Richter keine ausreichenden Belege.

Dieser Einschätzung schloss sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz an. Die Liste unterscheide sich erheblich von den Wahlprogrammen der anderen Listen, da sie im Wesentlichen von Themen zur Geschlechterparität geprägt sei. Zur Feststellung belastbarer Anhaltspunkte für eine Tarnliste reiche das Verhalten einzelner Listenmitglieder bei der anschließenden Vorstandswahl nicht aus. Bei dem Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter in den Wahlvorschlägen handele es sich zudem um eine Soll-Vorschrift, die in begründeten Einzelfällen eine Abweichung zulasse. „Hiervon sei wegen der unterparitätischen Zusammensetzung der anderen Wahlvorschläge – auch die der Antragstellerin – auszugehen“, teilte das Gericht mit.

Weitere aktuelle Beiträge

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

Rechtes Rauschen im Blätterwald

Ob Neuerscheinungen, Zusammenlegungen, Relaunches oder altgediente rechte Verlage: Was die Periodika der Neuen Rechten, ihrer Parteien, Organisationen oder auch einflussreicher kleinerer Kreise anbetrifft, lässt sich gerade angesichts des rechtspopulistischen Aufschwungs der letzten etwa 20 Jahre viel Bewegung ausmachen.
mehr »

Quellenschutz in Gefahr 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilt die Wochenzeitung  Kontext, weil sie den Namen des Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten genannt hat, der sich in Chats rassistisch geäußert hatte, und ihre Quellen nicht preisgeben wollte. Das Frankfurter Urteil widerspreche guter journalistischer Praxis, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Werneke.
mehr »

dju fordert Presseauskunftsrecht

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert, in den laufenden Koalitionsverhandlungen endlich das längst überfällige Bundespresseauskunftsgesetz zu beschließen. Danach sieht es gegenwärtig allerdings nicht aus. Bestehende konstruktive parlamentarische Vorlagen zu einem entsprechenden Gesetzentwurf habe die CDU/CSU in der Vergangenheit blockiert, moniert dju-Co-Vorsitzender Peter Freitag. Wie schon die letzte Große Koalition unter Angela Merkel setzte aber auch die soeben abgetretene Ampel-Regierung ein entsprechendes Vorhaben nicht um.
mehr »