Der Deutsche Presserat hat seinen Pressekodex mit Blick auf spezifische Erscheinungs- und Veröffentlichungsformen in Online-Medien erweitert. Im Mittelpunkt steht dabei die Verantwortung der Presse für Online-Beiträge, die von Nutzern zugeliefert werden.
Nutzerbeiträge (User-Generated Content) müssen als solche klar erkennbar sein, heißt es in der neuen Richtlinie 2.7. Die Redaktion ist verpflichtet, Verstöße gegen die Presseethik auch durch Kommentare von Nutzern zu beseitigen, sobald sie diese selbst erkennt oder darauf hingewiesen wird. Eine weitere Änderung gibt es in der Richtlinie 2.6. Danach dürfen unter Pseudonym veröffentlichte Online-Nutzerbeiträge auch als Leserbrief in einer Printausgabe veröffentlicht werden, wenn auf die Quelle hingewiesen wird. Richtlinie 3.1 schließlich hält jetzt fest, dass bei Online-Veröffentlichungen eine Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden wird bzw. dass sie, wenn sie in dem Beitrag selbst erfolgt, kenntlich gemacht wird.
Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben in ihren Märzsitzungen sieben öffentliche Rügen ausgesprochen. Hauptabnehmer sind „Bild“ und „Bild Online“. Erneut wurden vor allem die identifizierende Berichterstattung und die Missachtung des Opferschutzes gerügt. In einem Fall wurde nicht davor zurückgeschreckt, ein Foto zu veröffentlichen, welches der Täter während der Vergewaltigung als „Trophäe“ angefertigt hatte. Auch wenn das Gesicht des Opfers verfremdet war, wurde das als „besonders gravierende Verletzung der Würde des Opfers“ bewertet. „Bild Hamburg“ berichtete über den Mordprozess gegen einen 16-Jährigen. Der Angeklagte war in dem Beitrag mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Wohnort genannt worden. Der Artikel enthielt zudem sein Porträtfoto. Ein schwerer Verstoß gegen den Pressekodex, da die Identität von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schutz genießt, auch bei schweren Straftaten.
Drei Rügen wurden wegen Schleichwerbung ausgesprochen. Es gab zudem 17 Missbilligungen und 42 Hinweise. 78 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.
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Der überarbeiteten Pressekodex und mehr über die Ergebnisse der Beschwerdeausschüsse unter www.presserat.de