Länder einigen sich auf „Zukunftsrat“

Symbolbild: 123rf/M

Die Rund­funk­kommission der Länder hat am 8. März den „Zukunftsrat“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Leben gerufen.  Dem Beratergremium gehören der Schweizer Publizist Roger de Weck, Filmproduzentin Bettina Reitz, Urheberrechtsexpertin Nadine Klass, Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, Medienrechtler Mark D. Cole, Journalistin Maria Exner, die frühere Gruner+Jahr-Chefin Julia Jäkel und die Digitaljournalismus-Professorin Annika Sehl. Die AGRA kritisiert die Zusammensetzung des Gremiums.

Das interdisziplinär zusammengesetzte Beratungsgremium der Rundfunkkommission soll bis zum Herbst Empfehlungen für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seine Nutzung und Akzeptanz erarbeiten.

„Die Rundfunkkommission hat mehrfach zuletzt im Januar 2023 die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie und für die Gesellschaft betont und Reformfelder definiert. Der Zukunftsrat soll mit seiner Expertise diese Prozesse unterstützen und Impulse für die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzen“, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab. „Es geht im Wesentlichen um drei Themenfelder: „Digitale Transformation gestalten und Qualität stärken“, „Strukturen und Zusammenarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks optimieren und Beitragsstabilität sichern“ sowie „Good Governance weiter stärken“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse AGRA reagierte „mit großem Unverständnis“ auf die Besetzung des Zukunftsrats zur Kenntnis genommen. „Wir hatten bis zuletzt gehofft und erwartet, dass man uns als Programmmacherinnen und Programmmacher ebenfalls berücksichtigt“, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder der Rundfunkkommission.

Die AGRA wertet es als eine „verpasste Chance und einen großen Fehler“, dass niemand aus dem „Maschinenraum“ der Anstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle) dabei sei. „Als Vertreterinnen und Vertreter der journalistisch tätigen Personen in den Anstalten haben wir tiefe Kenntnisse von Problemen, Potenzialen und Arbeitsabläufen – und zwar in allen Ausspielwegen, vom Radio über Fernsehen bis zu Online“, heißt es weiter. Gefordert wird eine Nachnominierung von  Vertreter*innen. Zumindest müssen die Redakteursausschüsse „entsprechend angehört und einbezogen werden“.

Ebenso müssten „die Redaktionsvertretungen in den Aufsichtsgremien der Anstalten Sitz und Stimme erhalten, um die Sichtweise der Programmmacherinnen und -macher stärker einzubringen“. Dazu gehöre auch, dass in allen Sendern Redaktionsstatute eingeführt werden, die die Beteiligung der Redaktionsvertretungen stärken. „Gerade die Vorgänge und die Aufarbeitung beim RBB beweisen, wie wichtig eine starke Stimme aus den Redaktionen ist“, erklärten die Sprecher*innen der AGRA.

Der Beschluss zur Einsetzung des Rates ist auf der Website der Rundfunkkommission abrufbar www.rundfunkkommission.rlp.de.

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