Die Bundesländer bleiben bei ihrer Ablehnung gegenüber dem geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), Vertreterin der Rundfunkkommission der Länder, betonte am vergangenen Mittwoch vor dem Kulturausschuss, der Vorschlag für eine Verordnung „zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt“ greife in die Kulturhoheit der Länder ein, Medien seien kein dem EU-Binnenmarkt unterworfenes Wirtschaftsgut.
Die Länder monierten bereits im vergangenen Jahr, dass sich die EU mit dem Medienfreiheitsgesetz zu sehr in die Belange der Mitgliedstaaten einmische. Die Kritik richtet sich vor allem gegen das anvisierte neue Gremium zur Medienaufsicht. Außerdem favorisieren die Länder eine Richtlinie statt einer Verordnung. Während eine Verordnung einen verbindlichen Rechtsakt darstellt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen, werden in einer Richtlinie den Mitgliedstaaten lediglich gemeinsame Ziele vorgegeben, die diese durch eine nationale Gesetzgebung erreichen sollen.
Der Bundesrat hatte bereits Ende November 2022 eine sogenannte Subsidiaritätsrüge gegen das Europäische Medienfreiheitsgesetz verabschiedet. Der Bundestag hatte sich der Rüge nicht angeschlossen; in der Regierungskoalition gab es keine Einigung darüber.