Die Springer-Berichterstattung der vergangenen Wochen beschäftigt den Deutschen Presserat. Gleich zwei Fälle, die im Zusammenhang mit dem Springer-Verlag und der Bild-Zeitung stehen, muss der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni 2023 behandeln. Grundlage für die Verfahren sind Beschwerden über die „Berliner Zeitung“ und die „Zeit“, die beim Presserat eingegangen sind. Beide Publikationen sollen den Pressekodex verletzt haben: Die „Zeit“ den Persönlichkeitsschutz und die „Berliner Zeitung“ den Informantenschutz.
Der Deutsche Presserat hat ein Beschwerdeverfahren gegen Die Zeit zum Artikel „Aber das ist dennoch die einzige Chance, um den endgültigen Niedergang des Landes zu vermeiden“ eingeleitet. Unter dieser Überschrift hatte die Redaktion im April Inhalte aus internen Chats und Mails des Springer-Chefs Mathias Döpfner veröffentlicht.
Frage nach öffentlichem Interesse
„Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt“, so die Sprecherin des Presserats Kirsten von Hutten.
Ebenfalls am 15. Juni entscheidet der Presserat über die Frage, ob die Berliner Zeitung den Informantenschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt hat. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten, des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben. Reichelt hatte Friedrich demnach zuvor vertrauliche Informationen angeboten.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.