Aktion für Santosh Yadav, Indien

Willkürliche Haft gegen mutigen Journalisten

Für den Rechtsbeistand des indischen Journalisten Santosh Yadav ist die Sachlage eindeutig: „Yadav ist einer der wenigen Journalisten, die über die Polizeigewalt gegen die indigene Volksgruppe der Adivasi berichtet haben. Er ist außerdem Kontaktperson für nationale und internationale Journalisten, seine Arbeit war ausschlaggebend, um die Aufmerksamkeit der Medien auf die Notlage der Adivasi zu lenken.”
Yadav ist also kein zufälliges Ziel für Einschüchterung und Verfolgung. Der freie Journalist befindet sich seit dem 29. September im Bundesstaat Chhattisgarh in Zentralindien in Haft. Auch Amnesty International geht davon aus, dass er aufgrund konstruierter Anklagen inhaftiert ist, die im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei stehen.

Die Behörden werfen Yadav offiziell unter anderem vor, an Aufständen teilgenommen zu haben. Weitere Vorwürfe lauten auf kriminelle Verschwörung, Mord sowie Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe, der verbotenen maoistisch orientierten Kommunistischen Partei Indiens. Yadavs Inhaftierung erfolgte unter anderem auf Grundlage eines Sondergesetzes von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit und dem Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten. Beide Regelungen verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards und erlauben beispielsweise bis zu sechs Monate lange Untersuchungshaftzeiten. Die indischen Behörden haben bisher keine Beweise für die Beschuldigungen vorgelegt. Dennoch hat ein Gericht Untersuchungshaft gegen Santosh Yadav verhängt und diese bereits verlängert.

Seinem Rechtsanwalt zufolge ist Yadav schon mehrfach Opfer von Schikanen durch die Behörden geworden. So soll er im Juni von Polizisten ausgezogen und geschlagen worden sein. Andere Medienkollegen aus der Region berichten, dass sie regelmäßig aufgrund ihrer Arbeit zur Zielscheibe der Behörden werden. Auch werden Bürgerrechtler in Chhattisgarh immer wieder unter fadenscheinigen Anschuldigungen inhaftiert.

Was können Sie tun?

Schreiben Sie an den Ministerpräsidenten des indischen Bundesstaates Chhattisgarh und fordern Sie die sofortige Freilassung des Journalisten Santosh Yadav sowie ein Ende jeder Einschränkungen der Arbeit von Medienvertretern. Schreiben Sie auf Englisch oder Deutsch an:

MINISTERPRÄSIDENT
Raman Singh
Civil Line
Raipur
Chhattisgarh – 492 001
INDIEN
E-Mail: mail@cmo.cg.gov.in

Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Keshav Gokhale
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin

Fax: (030) 2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien droht Musk mit Strafen

Für Elon Musk, Chef der Online-Plattform X ist der spanische Regierungschef ein „Tyrann“ oder ein „Faschist“. Pedro Sanchez will "Tech-Oligarchen" wie Musk persönlich strafrechtlich für Inhalte auf ihren Plattformen und für Manipulationen an Algorithmen verantwortlich machen und ein Social-Media-Verbot für junge Menschen einführen.
mehr »

EU braucht gemeinsame Regeln

Ist das Herkunftslandprinzip der Europäischen Union im Medienbereich heute noch zeitgemäß? Um diese Frage und viele weitere drehte sich die Diskussion auf der alljährlichen Konferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Brüssel. Einfache Antworten gab es nicht.
mehr »

RSF: Pressefreiheit unter hohem Druck

Viele Reporter*innen in Deutschland sehen den Journalismus im Land großen Bedrohungen ausgesetzt. Das zeigt auch die am 3. Februar veröffentlichte Nahaufnahme 2026: RSF-Report zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland. Vor allem die Delegitimation der journalistischen Arbeit wird befeuert durch politische Akteure, digitale Hetze und neue publizistische Milieus, die mit Zuspitzung und Desinformation immer mehr Reichweite erzielen.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »