In der achten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Schauspielgewerkschaft BFFS und die Produktionsallianz auf Eckpunkte einer vorläufigen Tarifeinigung verständigt. Doch nicht alle Verhandlungsthemen konnten geklärt werden. Die Frage nach der Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Film wurde verschoben.
Zu einem Tarifvertrag über den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen werden die Gespräche noch über den Sommer fortgeführt. Für ein umfangreiches Einigungspaket wurden nun bereits Eckpunkte vereinbart, die demnächst in den Tarifgremien der Gewerkschaften abgestimmt werden.
Arbeitszeitverkürzungen, Altersvorsorge, verbesserter Schauspiel-Tarifvertrag und Gagen-Erhöhungen
„Nach ungewöhnlich aufwändigen Tarifverhandlungen seit dem Sommer des letzten Jahres haben wir auf einigen Feldern erhebliche Verbesserungen für Filmschaffende erreicht. Es wird vorgesehen, dass einmal im Monat eine Vier-Tage-Woche eingeführt wird, damit ist ein guter Einstieg gelungen. Dazu werden die Tagesarbeitszeiten verkürzt und elfte und zwölfte Arbeitsstunden mit Zuschlägen belegt.
Die Altersversorgung wird erneuert und auf Produktionen fürs Kino sowie für Streaming und Privatsender ausgeweitet.
Gerade für Filmschaffende ist das ein starkes Plus in der Altersvorsorge, auch weil dies von Arbeitgebern mit regelmäßig vier Prozent der Gagenhöhe bezuschusst wird. Allein dafür haben sich die hartnäckigen Verhandlungen schon gelohnt. Das kostet die Produktionsfirmen einiges und bringt Filmschaffenden dauerhaft geldwerte Tarifverbesserungen. Allen an den Verhandlungen beteiligten Filmschaffenden und zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern von Protestaktionen für einen besseren Filmtarif gebührt der Dank für diese Ergebnisse“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Die Tarifeinigung sieht im Einzelnen noch vor:
- Die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge in der Pensionskasse Rundfunk wird von den Tarifparteien auch zur Allgemeinverbindlichkeit beim BMAS vorgeschlagen.
- Die Arbeitszeit wird bei der täglichen Dauer uneingeschränkt auf maximal zwölf Stunden begrenzt und neue Zuschläge für Überstunden eingeführt. Sowohl tägliche Arbeitszeiten über zehn Stunden als auch Wochenarbeitszeiten über 50 Stunden werden dann mit 25 bzw. 50 Prozent zusätzlich vergütet.
- Zusammen mit der Einführung einer verbindlichen Vier-Tage-Woche mit einem bezahlten freien Tag je Monat schafft dies unmittelbaren Ausgleich für lange Arbeitszeiten. Diese Neuregelungen sollen ab Januar 2025 in Kraft treten.
- Vereinbart wurden zudem zwei Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent ab März 2025 und Januar 2026. Besonders erhöht werden die Berufseinstiegsgagen für Schauspielerinnen und Schauspieler: Sie steigen auf 1050 Euro Tagesgage und werden zusammen mit Verbesserungen zum E-Casting im Schauspieltarifvertrag parallel zum Gagentarifvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2026 festgelegt.
Ein Ergebnis zu Tarifregeln zum Einsatz von generativer KI in Filmproduktionen soll noch erreicht werden. Außerdem soll ein Tarifvertrag für Nachwuchsfilme neugefasst und damit eine vorherige Tarifregelung wieder aufleben. Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses ist deshalb auch ungewöhnlich lang verabredet worden: bis Anfang September 2024.