Die Verhandlungen von ver.di und DJV mit der Geschäftsleitung des MDR über die Absicherung der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter/-innen im Krankheitsfall sind am 18. September ins Stocken geraten.
Der Unterschied in den Positionen der MDR-Geschäftsleitung und der Gewerkschaften ist zu erheblich. Deshalb wurde Anfang Oktober in mehreren Informationsveranstaltungen die weitere Vorgehensweise in den Verhandlungen mit den Mitarbeitern in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Halle diskutiert. Die Gewerkschaften fordern unter anderem – eine Verlängerung des Übergangstarifvertrages bis ein Verhandlungsergebnis vorliegt, längstens bis zum Jahresende. Der MDR hat einer Verlängerung lediglich bis 31.Oktober zugestimmt. – Die Ausgestaltung der Konditionen für den Krankheitsfall, die einer Entgeltfortzahlung gleichkommt. Das heißt, der MDR zahlt ein Krankengeld vom 1. bis 42. Krankheitstag und das bei jeder neuen Krankheit. – Eine Stichtagsregelung für die Feststellung der Arbeitnehmerähnlichkeit, was den Prüfaufwand beim MDR bei Beantragung von sozialen Leistungen aus dem Tarifvertrag reduzieren würde. Die Verhandlungen sollen am 16. Oktober fortgesetzt werden.