Wenn wissenschaftliche Autor*innen Open Access veröffentlichen, ist ihnen häufig unklar, ob dies mit einem vorher geschlossenen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort vereinbar ist. Eine Handreichung von Berlin Universities Publishing klärt die grundlegende Frage, ob und gegebenfalls welche Konflikte hierbei entstehen können. Außerdem werden Hinweise zur deren Lösung gegeben.
Die Publikation von Sprachwerken – und damit auch von wissenschaftlichen Texten – geht mit zahlreichen Möglichkeiten der Nachnutzung und Vervielfältigung einher. Einige dieser Nutzungen sind durch sogenannte Schrankenregelungen im Urheberrecht auch ohne die Zustimmung der Autor*innen möglich. Näheres dazu ist in den Paragrafen 44a bis 63a im Urheberrechtsgesetz zu finden, vor allem in Abschnitt 6 „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“.
Für diese Nachnutzungen bestehen jedoch gesetzliche Vergütungsansprüche, bei wissenschaftlichen Publikationen insbesondere durch gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen. Geltend machen dürfen Vergütungsansprüche in Deutschland nur Verwertungsgesellschaften. Ob die zusätzliche Vergütung wissenschaftlicher Texte, die durch öffentlich finanzierte Forschungstätigkeiten entstanden sind, gerechtfertigt und angemessen ist, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Autor*innen.
VG Wort vergütet Sprachwerke
Bei wissenschaftlichen Textpublikationen handelt es sich der Form nach in aller Regel um Sprachwerke, weshalb die VG Wort die zuständige Verwertungsgesellschaft ist. Diese wird für Autor*innen aktiv, sobald diese einen Wahrnehmungsvertrag mit ihr geschlossen haben.
Um die Rechtewahrnehmung und Durchsetzung der Vergütungsansprüche möglichst effektiv durchzusetzen, ist es jedoch nötig, der VG Wort pauschal ausschließliche Nutzungsrechte an den eigenen, bisherigen sowie zukünftigen Sprachwerken einzuräumen. Dies führt häufig zu Verwirrung und Unsicherheiten darüber, ob es auch bei einem mit der VG Wort geschlossenen Wahrnehmungsvertrag möglich ist, eigene Publikationen im Open Access zu veröffentlichen.
In der von Berlin Universities Publishing herausgegebenen und von Robert Wiese und Marc Lange in Zusammenarbeit mit iRights.info verfassten Handreichung werden Fragen rund um das Themenfeld „Open Access und VG Wort“ erörtert. Was ist unter Open Access zu verstehen und warum sind hier potenziell Konflikte möglich? Lassen sich trotz abgeschlossenem Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort Texte unter einer Open-Access-Lizenz veröffentlichen? Können bei einem bestehendem Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort auch Open-Access-Publikationen gemeldet werden und Ausschüttungen erzielt werden?
https://www.berlin-universities-publishing.de/beratung/handreichungen/vg-wort/index.html
https://irights.info/artikel/open-access-vg-wort-berlin-universities-publishing/32304
https://www.gesetze-im-internet.de/urheberrecht