Beschwerde gegen BND-Gesetz

Die Überwachung von Medienschaffenden durch deutsche Geheimdienste muss beendet werden, fordern RSF und GFF. Bild: Shutterstock

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) ein. Damit reagieren die Organisationen auf ungenügende Reformen des Gesetzes, das den Schutz von Medienschaffenden nicht ausreichend berücksichtigt. RSF und GFF erwarten sich von der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben wird, sondern auch Strahlkraft in die anderen Mitgliedstaaten des Europarates.

„Das BND-Gesetz ermöglicht immer noch die umfassende Überwachung von Medienschaffenden, vor allem außerhalb Deutschlands, und gefährdet damit die Pressefreiheit“, erklärt dazu Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle deshalb das BND-Gesetz überprüfen. Die internationalen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und das neue Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit müssten auch in Deutschland beachtet werden. Es gäbe aber „gravierende Schutzlücken“.

Auslandsgeheimdienst verletzt Grundrechte

Nach Auffassung von RSF und GFF verletzt der deutsche Auslandsgeheimdienst mehrere Grund- und Menschenrechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Denn die Vorgaben im BND-Gesetz schützen nicht ausreichend vor Verletzungen von Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 10 (Informations- und Pressefreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Medienschaffende in und außerhalb von Deutschland sind Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt, die nicht den Anforderungen genügen, die der EGMR in seiner Rechtsprechung entwickelt hat: Danach muss die nachrichtendienstliche Aufklärung präzise bestimmbare Ziele haben und darf nur für bestimmte Zwecke genutzt werden.

Überdies verlangen Vertraulichkeitsbeziehungen zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen einen besonderen Schutz. Die erlangten Informationen darf ein Nachrichtendienst nur für konkrete Anlässe und eine begrenzte Zeit speichern. Wer vermutet, überwacht worden zu sein, muss eine effektive Möglichkeit haben, eine unabhängige Überprüfung zu verlangen. Das BND-Gesetz werde dem aber nicht gerecht.

Von Karlsruhe nach Straßburg

Weil das Bundesverfassungsgericht in der Sache nicht entscheiden wolle, müsse eben der Weg nach Straßburg vor die Europäische Menschenrechtskonvention eingeschlagen werden, rklärt Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Legal Director der GFF. Weitere Beschwerdeführende sind Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger aus Deutschland, der EU und dem Nicht-EU-Ausland, darunter Meron Estefanos (Schweden), Goran Lefkov (Nordmazedonien), Dragana Pećo (Serbien) und Kerem Schamberger (Deutschland).

Die Medienschaffenden arbeiten überwiegend investigativ und überregional, die meisten zu Korruption, Steuerbetrug, organisierter Kriminalität sowie Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Menschenhandel und genozidaler Gewalt. Diese Themen gehören auch zum Aufklärungsauftrag des BND. Die Verfassungsbeschwerde verfasste Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, beratend unterstützt durch die Anwältin Stephanie Motz.
RSF und GFF hatten 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht ein viel beachtetes Urteil erstritten, das weite Teile der Auslandsüberwachung durch den BND für grundrechtswidrig erklärte und den Gesetzgeber verpflichtete, die Kommunikation ausländischer Medienschaffender besonders zu schützen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »