Beschwerde gegen BND-Gesetz

Die Überwachung von Medienschaffenden durch deutsche Geheimdienste muss beendet werden, fordern RSF und GFF. Bild: Shutterstock

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) ein. Damit reagieren die Organisationen auf ungenügende Reformen des Gesetzes, das den Schutz von Medienschaffenden nicht ausreichend berücksichtigt. RSF und GFF erwarten sich von der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben wird, sondern auch Strahlkraft in die anderen Mitgliedstaaten des Europarates.

„Das BND-Gesetz ermöglicht immer noch die umfassende Überwachung von Medienschaffenden, vor allem außerhalb Deutschlands, und gefährdet damit die Pressefreiheit“, erklärt dazu Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle deshalb das BND-Gesetz überprüfen. Die internationalen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und das neue Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit müssten auch in Deutschland beachtet werden. Es gäbe aber „gravierende Schutzlücken“.

Auslandsgeheimdienst verletzt Grundrechte

Nach Auffassung von RSF und GFF verletzt der deutsche Auslandsgeheimdienst mehrere Grund- und Menschenrechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Denn die Vorgaben im BND-Gesetz schützen nicht ausreichend vor Verletzungen von Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 10 (Informations- und Pressefreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Medienschaffende in und außerhalb von Deutschland sind Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt, die nicht den Anforderungen genügen, die der EGMR in seiner Rechtsprechung entwickelt hat: Danach muss die nachrichtendienstliche Aufklärung präzise bestimmbare Ziele haben und darf nur für bestimmte Zwecke genutzt werden.

Überdies verlangen Vertraulichkeitsbeziehungen zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen einen besonderen Schutz. Die erlangten Informationen darf ein Nachrichtendienst nur für konkrete Anlässe und eine begrenzte Zeit speichern. Wer vermutet, überwacht worden zu sein, muss eine effektive Möglichkeit haben, eine unabhängige Überprüfung zu verlangen. Das BND-Gesetz werde dem aber nicht gerecht.

Von Karlsruhe nach Straßburg

Weil das Bundesverfassungsgericht in der Sache nicht entscheiden wolle, müsse eben der Weg nach Straßburg vor die Europäische Menschenrechtskonvention eingeschlagen werden, rklärt Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Legal Director der GFF. Weitere Beschwerdeführende sind Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger aus Deutschland, der EU und dem Nicht-EU-Ausland, darunter Meron Estefanos (Schweden), Goran Lefkov (Nordmazedonien), Dragana Pećo (Serbien) und Kerem Schamberger (Deutschland).

Die Medienschaffenden arbeiten überwiegend investigativ und überregional, die meisten zu Korruption, Steuerbetrug, organisierter Kriminalität sowie Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Menschenhandel und genozidaler Gewalt. Diese Themen gehören auch zum Aufklärungsauftrag des BND. Die Verfassungsbeschwerde verfasste Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, beratend unterstützt durch die Anwältin Stephanie Motz.
RSF und GFF hatten 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht ein viel beachtetes Urteil erstritten, das weite Teile der Auslandsüberwachung durch den BND für grundrechtswidrig erklärte und den Gesetzgeber verpflichtete, die Kommunikation ausländischer Medienschaffender besonders zu schützen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Weltweite Solidarität mit der Deutschen Welle

Journalistengewerkschaften und -verbände aus der ganzen Welt haben beim Jubiläumskongress der International Federation of Journalists (IFJ) in Paris ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Deutschen Welle erklärt und Bundeskanzler Merz, Kulturstaatsminister Weimer, den Deutschen Bundestag und den Rundfunkrat der DW aufgefordert das Sparprogramm zu stoppen.
mehr »