Das Recht an der eigenen Stimme

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KI bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Wer kreativ arbeitet, sorgt sich um künftige Aufträge. So geht es auch vielen Sprecher*innen in Deutschland, die mit ihrer Stimme in Hörspielen für Bilder im Kopf sorgen oder in Filmen bekannte Hollywood-Größen charaktervoll in Szene setzen. Deswegen fordert der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) klare Regeln. Ein Urteil des Landgerichts Berlin gibt ihnen Rückenwind.

Nur weil es technisch möglich ist, ist es noch lange nicht gut. Die Synchronisation ausländischer Filme bedeutet mehr, als einen englischen, italienischen oder französischen Text durch eine KI auf Deutsch nachplappern zu lassen. Ein professionell eingesprochener Text schafft es, zu berühren, zu verärgern oder zu verängstigen. Ein Werk wird nicht nur vertont, sondern per Stimme schauspielerisch nachempfunden.

„Das erkennen glücklicherweise inzwischen auch wieder einige Unternehmen und setzen vermehrt auf menschliche Stimmen“, berichtet Anna-Sophia Lumpe, VDS-Vorsitzenden und eine der Stimmen des Verbandes. Unter dem Dach des VDS versammeln sich über 600 Mitglieder. Wer aufgenommen werden möchte, durchläuft zunächst einen Bewerbungsprozess. Die Aufnahmekriterien sind anspruchsvoll.

KI-Ausschluss per Vertrag

„Wir bemerken allerdings auch zunehmend Probleme, gerade für Personen, die sich nur einen bestimmten Bereich konzentriert haben oder stimmlich noch nicht voll entwickelt sind“, verweist Lumpe auf zunehmende Konkurrenz durch KI-Stimmen. Gerade bei weniger professionellen Produktionen würden Unternehmen zunehmend auf künstlich generierte Stimmen setzen. Das gefährde die berufliche Existenz einiger Sprecher*innen.

In den USA, wo beim Einsatz von KI viel weniger Skrupel bestehen, werden Menschen mit hohen Summen gelockt, um ihre Stimme für KI-Trainings zur Verfügung zu stellen. Zu den Auftraggebern gehören große Namen wie Microsoft. Der VDS beobachtet diese Entwicklung kritisch. „Da unsere Mitglieder weiterhin freiberufliche Einzelunternehmende sind, können wir ihnen keine Entscheidungen vorgeben“, erklärt Anna-Sophie Lumpe, appelliert aber gleichzeitig, bei solchen Anfragen die dahintersteckenden Motive zu hinterfragen.

In seinem KI-Statement fordert der Verband vor allem den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von professionellen Stimmen. „Dringend notwendig wäre, dass alle Auftraggebenden eine KI-Ausschlussklausel in ihr Vertragswerk aufnehmen, um ein vertrauensvolles Verhältnis zu ausübenden Künstler*innen  herzustellen. Der Einsatz zu KI-Zwecken darf nicht Voraussetzung für das künstlerische Engagement sein“, unterstreicht die VDS-Vorsitzende. Dazu befindet sich der Verband bereits im Austausch mit relevanten Produktionsfirmen und Verwertungsgesellschaften. Zudem gibt es auf der VDS-Webseite eine Formulierungshilfe, um eigene KI-Rechte in Vertragsklauseln aufzunehmen.

Zumindest von juristischer Seite gibt es Rückenwind. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt: Auch eine KI-generierte Synchronstimme unterliegt dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine nicht gekennzeichnete, kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung verletzt dieses Recht und führt zu Unterlassung sowie Schadensersatz. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Ein ungleicher Kampf

Mittelmäßige bis schlechte Jobs für Sprecher*innen  hat es schon immer gegeben. KI-Stimmen machen solche Produktionen nicht besser. Eher das Gegenteil. Der Verband beobachtet die Entwicklung. „Viele Produktionsfirmen spielen uns zurück, dass durch den Einsatz einer KI-Stimme keine Kosteneinsparung entsteht, da der Aufwand, um ein sogenanntes ‚sendefähiges‘ Ergebnis zu erzielen, sehr hoch ist“, freut sich Anna-Sophie Lumpe über die zunehmende Rückkehr zur Vernunft.

Dennoch bleibt es vielfach ein ungleicher Kampf. Denn meist sehen sich einzelne Sprecher*innen  bei den Verhandlungen vielfach einem milliardenschweren Unternehmen gegenüber. „Eine Instanz, die derzeit geltendes Recht in diesem Bereich durchsetzt, ist nicht vorhanden“, kritisiert die VDS-Vorsitzende die Politik und ergänzt: „Auch der EU AI Act wird in weiten Teilen ignoriert und immer weiter verwässert. Es ist, als wenn eine Bank ausgeraubt würde, die Polizei daneben steht und zuschaut.“

Deswegen richtet sich das KI-Statement auch an die Öffentlichkeit und damit an die Menschen, die leidenschaftlich gerne Filme anschauen und sich von Hörbüchern stimmlich verzaubern lassen. Film- und Hörbuch-Fans haben sich an Stimmen gewöhnt und reagieren lautstark, wenn plötzlich die gewohnte Stimme durch eine künstlich erzeugte Computerstimme ersetzt wird.

Umso wichtiger ist es jetzt, die Rechte von Sprecher*innen zu schützen, bevor der Schaden, der durch den Einsatz von KI-Stimmen entsteht, nicht zu groß werden zu lassen.


Update 28.01.2026: Sprecher*innen verweigern neue Netflix-Regeln

Viele deutsche Synchronsprecher*innen weigern sich seit Januar 2026, mit Netflix zusammenzuarbeiten, da das Unternehmen die Annahme einer KI-Klausel für die Beschäftigung voraussetzt. Dem Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) zufolge regelt die Klausel auch, dass die Aufnahmen zu KI-Trainingszwecken verwendet werden dürfen.

 

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