Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
Die zunehmenden Angriffe gegen Pressevertreter*innen müssten künftig denselben strafrechtlichen Schutz nach sich ziehen wie Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte. Das Landgericht Dresden hatte gestern die Angeklagten zu Geldstrafen von 60 und 90 Tagessätzen verurteilt. „Dieses Urteil steht in keinem Verhältnis zur Tat und schont die Täter, die Journalist*innen einschüchtern wollen“, sagt der dju-Co-Vorsitzende Lars Hansen.
Die Anwältin der Nebenklage, Dr. Kati Lang, erkennt in diesem Fall Versagen der Ermittlungsbehörden: „Wenn für einen Angriff auf Journalist*innen das gleiche Strafmaß verhängt wird wie bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein, dann läuft etwas grundsätzlich schief. Es ist unwahrscheinlich, dass dieses nunmehr rechtskräftig gewordene Urteil des Amtsgericht Dresden einen Abschreckungseffekt entfaltet.“ Bei einem der Täter handele es sich um eine zentrale Figur aus der rechtsextremen Dresdener Szene, der andere sei sein ebenfalls einschlägiger Bruder. Vor diesem Hintergrund sei in der Gesamtschau nicht nachvollziehbar, warum der Staat so wenig bereit sei, das Grundrecht auf Pressefreiheit zu schützen, erklärt Lang.
„Wer Journalist*innen angreift, greift Artikel 5 unseres Grundgesetzes an und damit die Demokratie selbst“, sagt Hansen. „Pressefreiheit ist kein persönliches Privileg, sondern Voraussetzung für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt der Gewerkschafter.
Die dju sieht in dem Urteil ein fatales Signal. Das pressefeindliche Klima der vergangenen Jahre habe bereits dazu geführt, dass Berichterstattung in ländlichen Regionen – insbesondere im Osten Deutschlands – nachweislich zurückgehe.
„Wenn Journalist*innen Übergriffe befürchten müssen und gleichzeitig erleben, dass der Staat sie im Ernstfall nicht schützt, dann ist das ein behördliches Versagen, die verfassungsrechtliche Pressefreiheit durchzusetzen. Angriffe auf Journalist*innen müssen darum endlich denselben Stellenwert erhalten, wie Angriffe auf staatliche Amtsträger“, so Hansen.

