Kein KSK-Rauswurf wegen Honorareinbruch

Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. Foto: KSK

Damit in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen und Publizist*innen wegen fehlenden Einkommens in der Corona-Pandemie ihr Versicherungsschutz nicht verlorengeht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze mit dem Sozialschutzpaket III ausgesetzt. Auch die parallele Ausübung einer nicht künstlerischen oder publizistischen Beschäftigung schließe die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich aus.

Die Möglichkeiten, aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit Einkommen zu erwirtschaften, sind aufgrund der Pandemie seit vielen Monaten eingeschränkt. Betroffene, ver.di und der Deutsche Kulturrat machen seit Längerem darauf aufmerksam, dass KSK-Versicherte ihren Versicherungsschutz verlieren könnten, weil sie nun die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vorgeschriebenen Mindesteinkommen nicht erzielen oder sich mit nicht künstlerischen Beschäftigungen über Wasser halten müssen. Zumindest die Mindesteinkommensgrenze stellt im laufenden Jahr keine Hürde dar, sie wurde von der Bundesregierung – wie schon 2020 – ausgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat hatte von den zuständigen Ministerien vor wenigen Tagen erneut gefordert, „für die Zeit der Corona-Pandemie befristet eine schnelle und praktikable Lösung zur Bestandsgarantie für KSK-Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung zu finden“. Auch die parallele Ausübung einer nicht künstlerischen oder publizistischen Beschäftigung soll die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich ausschließen, teilte das Bundesarbeitsministerium diesbezüglich mit. Allerdings seien für den Bereich des Krankenversicherungsschutzes einige spezielle Regelungen zu beachten.

Die Künstlersozialkasse informiert auf ihrer Webseite, dass die Aufnahme einer zeitlich befristeten abhängigen Beschäftigung „nicht zu einer Beendigung der Versicherung nach dem KSVG, sondern nur zu einer Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung“ führe, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder in die KSK-Versicherung zurückführe. Auch die Aufnahme eines Minijobs bis 5400 Euro Jahreseinkommen aus nicht künstlerischer Tätigkeit führe nicht zum Verlust der Künstlersozialversicherung. Anders liege der Fall bei Aufnahme einer zweiten selbstständigen nicht künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dann sei es ratsam, Auskünfte über die Höhe der anfallenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse einzuholen. Genauere Informationen liefere die entsprechende Informationsschrift der KSK. Klar ist: Dieses Problem hybrider Erwerbstätigkeit wird mit der Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze jedenfalls nicht beseitigt.

Dass das geltende KSVG der Erwerbsrealität von Künstlern und Soloselbstständigen nicht mehr entspreche und dass Corona schon länger bestehende Missstände bei der sozialen Absicherung von Autor*innen und Künstler*innen noch verschärfe, darauf wies zuletzt Lisa Basten von ver.di hin. Sie bekräftigte ver.di-Forderungen und betonte: „Neben unbürokratischen Sofortmaßnahmen sollte der Blick für langfristige Lösungen nicht verlorengehen. Die geforderten Anpassungen der Regularien der Künstlersozialkasse an die Arbeitsrealitäten von Künstler*innen und Publizist*innen der Gegenwart sind ein wichtiger Baustein zu einer faireren und sozial gerechteren Arbeitswelt der Zukunft.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schrittmacher für den Lokaljournalismus

Im Lokalen schlägt das Herz des Journalismus, hier ist er für die Menschen besonders gut erlebbar.“ So Netzwerk Recherche, das Lokaljournalist*innen mit einem Fellowship Lokale Recherche und einem Support Desk unterstützt, da sie unter wachsendem Druck Demokratie und mediale Glaubwürdigkeit verteidigen müssen.
mehr »

Sorgerechts-Drama bei der ARD

Mit einem zweiteiligen Fernsehfilm zum Thema Sorgerecht will die ARD ein Tabu brechen. Doch das Projekt verzögert sich – und ist bereits vor dem Dreh heftig umstritten. Es ist bereits die zweite Produktion zum Thema.
mehr »

Streamingdienste brauchen Standards

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt ver.di ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in Filmproduktionen.
mehr »

Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.
mehr »