Die Redaktion der Kontext-Wochenzeitung berichtet am 3. Juni 2026 über einen verlorenen Rechtsstreit gegen einen früheren AfD-Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Umfeld. Über sechs Jahre hatte sich das Verfahren hingezogen. Nun lautet das Fazit auch: Wenn Quellenschutz juristisch antastbar wird, dürfte investigative Recherche erheblich erschwert werden.
In dem Verfahren war es um veröffentlichte Chatprotokolle gegangen, deren Authentizität frühere Gerichte, zum Beispiel das Oberlandesgericht Karlsruhe, für plausibel gehalten hätten, so Kontext. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe die Beweislage jedoch anders bewertet und mehr Darlegungen zur Quelle verlangt. Weil Kontext aus Gründen des Quellenschutzes keine weiteren Angaben machen wollte, wurde die Zuordnung der Zitate nun untersagt und dem Kläger eine Entschädigung von 25.000 Euro zugesprochen.
Quellenschutz ist kein Ermessen
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von Kontext gegen diese Entscheidung nun abgelehnt. Insofern ist das Urteil rechtskräftig. Die Bilanz der Redaktion ist ein Weckruf für alle, die um den Wert investigativer Arbeit wissen: „Unserer Einschätzung nach verschiebt sich mit diesem Urteil etwas: Wenn allein die technische Möglichkeit einer Manipulation dazu führt, dass Gerichte mehr über Informantinnen und Informanten erfahren wollen, um die Authentizität festzustellen, gefährdet das den Quellenschutz. Für Redaktionen, die ihre Quellen schützen, kann es teuer werden. Investigativer Journalismus wird riskanter.“
Auch die Gewerkschaft ver.di reagiert fassungslos: „Das BGH-Verfahren im Fall Kontext ist ein fatales Signal für den investigativen Journalismus,“
sagt Christoph Schmitz Dethlefsen für Medien zuständig im ver.di-Bundesvorstand. Kontext habe nicht verloren, weil die Recherche unbestätigt war. Kontext habe verloren, weil die Redaktion ihre Quelle schütze. „Das ist die verkehrte Welt. Quellenschutz ist kein Ermessen, er ist verfassungsrechtlich verankerte Grundlage freier Berichterstattung. Wer ihn juristisch untergräbt, gefährdet Grundpfeiler unserer Demokratie. ver.di fordert rechtliche Klarheit: Redaktionen dürfen nicht zur Wahl zwischen Informantenschutz und Nichtveröffentlichung wegen eines Prozessrisikos gezwungen werden“ so Schmitz Dethlefsen.

