Neuer Volo-Ratgeber

Die zweite, aktualisierte Ausgabe des „Volo-Ratgebers“ ist erschienen. Auf rund 70 Seiten stellt die Autorin Susanne Stracke-Neumann Ausbildungswege in den Journalismus vor und setzt dabei den Schwerpunkt auf das klassische Volontariat in Print- und elektronischen Medien.
Im ersten Teil schildert sie, wie ein gutes Volontariat aussieht und worauf man bei der Bewerbung achten sollte. Der zweite Teil begleitet das Volontariat mit Tipps zur arbeitsrechtlichen Situation, zur Weiterbildung und einem Kapitel „Grundwissen für Volos“ vom Presserecht bis zum Presseversorgungswerk. Der dritteTeil gilt der Zeit nach dem Volontariat, was für viele die Existenzgründung als freie Journalistin oder freier Journalist bedeutet. 14 Interviews mit Ausbildern, ver.di-Expertinnen und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sowie eine ausführliche, kommentierte Link- und Leseliste runden den Ratgeber ab. Er ist in den ver.di-Büros und bei den Landesbezirken zu erhalten oder direkt beim dju-Nachwuchsprojekt zu bestellen unter: dju-campus@verdi.de

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ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
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Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
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Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
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AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
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