Am 1. Juni 2026 tritt in Berlin-Brandenburg der novellierte Staatsvertrag über private Medien in Kraft. Auf dessen Basis kann nun die Neuwahl des Medienrats Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) durch die Landesparlamente erfolgen. Darin wird unter anderem das Wahlverfahren für den Medienratsvorsitz geändert.
Laut der Staatsvertragsnovelle wählt der Landtag Brandenburg vier Mitglieder des Medienrats, das Berliner Abgeordnetenhaus weitere fünf. Bisher wählten beide Parlamente jeweils vier Mitglieder und außerdem gemeinsam den Vorsitz, wofür in beiden Häusern eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war. Im Landtag Brandenburg hat seit 2024 die rechtsextreme AfD eine Sperrminorität.
Nun wählen beide Parlamente die Mitglieder jeweils mit einer absoluten Mehrheit. Dabei ist laut der Staatsvertragsnovelle anzustreben, dass die Opposition angemessen mit Vorschlägen vertreten ist. Der Medienrat entscheidet künftig selbst, wer den Vorsitz übernimmt. Dafür ist im Gremium dann eine Zweidrittelmehrheit nötig. An der Spitze des Medienrats steht seit 2020 der frühere Brandenburger Staatskanzleichef Martin Gorholt (SPD). Auf Anfrage erklärte er, für die Wahl eines der vier Brandenburger Medienratsmitglieder zur Verfügung zu stehen.
Medienrat soll Sachverständigengremium werden
Berlin und Brandenburg haben außerdem beschlossen, den Medienrat stärker in ein Sachverständigengremium umzubauen. Die Mitglieder müssten „insgesamt Erfahrungen in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft“ haben. Entsprechende Berufserfahrungen seien nachzuweisen.
Darüber hinaus muss der Medienrat nun seine Tagesordnungen, die Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse seiner Sitzungen und die Anwesenheitslisten veröffentlichen. Seine Beschlüsse macht der Medienrat bereits bekannt. Die Transparenz der MABB wird außerdem noch dadurch erhöht, dass sie künftig unter anderem ihre Tarifstrukturen und außertariflichen Vereinbarungen sowie sämtliche Bestandteile der Vergütung der Direktorin veröffentlichen muss. Seit 2021 leitet Eva Flecken die MABB. Mit der Staatsvertragsnovelle wird außerdem eine Obergrenze für das Gehalt der Direktorin bzw. des Direktors eingeführt. Das ist die Berliner Beamten-Besoldungsgruppe B 7 (seit April rund 12.200 Euro pro Monat).
Mehr Etat auch für Förderung
Mit der Staatsvertragsnovelle wollen Berlin und Brandenburg außerdem den Etat der MABB weiter erhöhen. Das halten beide Länder für nötig, weil „die Anforderungen im Bereich der Aufsicht quantitativ und qualitativ gestiegen“ seien. Auch solle die Medienanstalt „ihren Förderaufgaben nachkommen können“. Die Medienanstalt hatte gegenüber der Politik dafür plädiert, ihre Finanzausstattung zu verbessern, auch wegen zusätzlicher Aufgaben bei der Aufsicht im Netz.
Künftig wird die MABB pro Jahr rund 900.000 Euro mehr zur Verfügung zu haben, wie aus der Begründung zur Staatsvertragsnovelle hervorgeht. 2024 beliefen sich die Gesamterträge der Medienanstalt nach eigenen Angaben auf 11 Millionen Euro. Die Zahlen für 2025 sind noch nicht veröffentlicht.
Finanziert wird die MABB, wie auch die übrigen 13 Landesmedienanstalten, vor allem über einen kleinen Anteil aus dem Rundfunkbeitrag. Allerdings bekommt sie nicht den vollen Anteil, sondern bisher nur 72,5 Prozent. Den Rest erhielt über einen sogenannten Vorwegabzug (27,5 Prozent) der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Mit dem Geld muss der RBB bestimmte Bereiche fördern, die die Länder Berlin und Brandenburg festgelegt haben. Dazu gehören etwa Orchester und die Filmförderung.
Mit dem neuen Staatsvertrag verringert sich nun die Summe, die der MABB vorab von ihrem Beitragsanteil abgezogen wird. Das geschieht aber nicht dadurch, dass in der Novelle der Prozentsatz für den Vorwegabzug abgesenkt wird. Nun sind im Staatsvertrag nur noch vier Förderbereiche (statt bisher fünf) aufgeführt, für die dann ausnahmslos fixe Beträge vorgesehen sind. Der Festbetrag von 600.000 Euro für die Filmförderung liegt dabei deutlich unter der bisherigen Fördersumme.
Aufgabe: Umstieg von UKW aus Digitalradio
Durch die Änderungen wird den beiden Ländern zufolge der Vorwegabzug de facto auf rund 20 Prozent reduziert. Bereits 2023 hatten Berlin und Brandenburg die Finanzausstattung der MABB verbessert. Damals wurde der Vorwegabzug von zuvor 33 Prozent auf 27,5 Prozent abgesenkt.
In der Staatsvertragsnovelle haben beide Länder außerdem noch festgelegt, dass beim Radio der Umstieg von der analog-terrestrischen auf die digital-terrestrische Verbreitung anzustreben ist, also von UKW auf DABplus. Verankert wurde aber kein konkretes Abschaltdatum von UKW. Die MABB soll den Umstieg moderieren und unterstützen. Dazu gehört, dass sie etwa die Laufzeiten für die Nutzung von UKW-Frequenzen synchronisieren kann, sofern sie dies für erforderlich hält. Ferner soll die MABB darauf verzichten, freie oder frei werdende UKW-Frequenzen auszuschreiben.

