Polizei schützt rechte Streamer

Neonazi Sebastian Schmidtke filmt beim Frauenstreik. Das „Töchterkollektiv“ rief am 9. März 2026 zu einem „intersektional-feministischen Frauenstreik". Foto: Sally Lazic

Das Töchterkollektiv, das am 9. März den Frauenstreik mit organisierte, sah sich während einer Kundgebung in Berlin von rechten Streamern gestört und bedroht. Die berufen sich auf die Pressefreiheit und werden von der Polizei nicht am Filmen gehindert. Kein Einzelfall, wie es scheint.

Der Frauenstreik war für den Rechtsextremisten Sebastian Schmidtke eine ziemlich große Sache: Den ganzen Tag über war der Neonazi-Kader und frühere Funktionär der NPD (heute: Die Heimat) am Montag vergangener Woche in Berlin unterwegs, in Kreuzberg, am Roten Rathaus und am Bebelplatz in Mitte, um die Aufzüge und Kundgebungen zum feministischen Protestgeschehen als Streamer zu begleiten. Mehr als sechs Stunden lang filmte er und stellte die Beiträge live auf seinem Youtube-Kanal ins Netz. Dazu die Forderung: „Feministinnen bedrängen +“.

Dem Anliegen der Demonstrationen konnte Schmidtke erwartungsgemäß nichts abgewinnen. Er behauptet: „Die sogenannten Femizide, die sie hier benennen, sind natürlich ein kulturelles Problem.“ Wenn auf den Bühnen über Rassismus und Feminismus gesprochen werde, sei das „komplette Ideologisierung“.

Am Nachmittag, bei der Kundgebung des Töchterkollektivs um die Chemnitzer Aktivistin Jennifer Follmann auf dem Bebelplatz, eskalierte die Situation. Die Veranstalter*innen hatten ihn und zwei seiner Kompagnons identifiziert. Das war schon deshalb nicht schwer, weil Schmidtke seit Jahren eine wichtige Rolle in der rechtsextremen Szene spielt. Eine Rednerin sagte von der Bühne aus über die rechten Streamer: „Es kotzt mich an. Es kotzt uns alle an, dass ihr euch hier versammelt.“ Es erschallten Sprechchöre „Nazis raus“.

Streamer pocht auf  Pressefreiheit

Die anwesende Berliner Polizei, so dokumentieren es Fotos und Videoaufnahmen vom Protestgeschehen, schützte Schmidtke und seine Mitstreiter. Schmidtke reklamiert für sich, Journalist zu sein. Einem seiner filmenden Kameraden, der von Demonstrierenden angegangenen wurde, rief er zu: „Du hast einen Presseausweis. Du bist Journalist. […] Von daher kannst du das hier machen.“ Als neue Sprechchöre „Haut ab!“ erschallten, erwiderte Schmidtke in einem seiner Live-Videos: „Es gibt Pressefreiheit. […] Ich will ja euch bloß filmen. Wo ist das Problem?“

In einem Reel des Töchter-Kollektivs schildert Jennifer Follmann auf Instagram das Problem – und zwar nicht nur das mit Schmidtke und seinen Kameraden, sondern auch mit der Berliner Polizei. „Der Staat sollte Menschen schützen, die bedroht werden, und nicht diejenigen, die andere einschüchtern“, sagte sie. Den rechten Streamern sei „Raum verschafft“ worden. Die Polizei habe die Veranstalter*innen der Kundgebung auf dem Bebelplatz aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die rechten Streamer nicht bei ihrer „Arbeit“ behindert würden. Sogar mit der Auflösung der Demonstration sei gedroht worden.

Die Hilfe der Polizei für die rechten Streamer ist für Follmann und ihre Mitstreiter*innen umso erschütternder, weil sich Schmidtke & Co. in ihrer Aktivität ermuntert sehen dürften. In Kommentaren auf Schmidtkes Youtube-Kanal lässt die rechte Szene ihrem Frauenhass freien Lauf. Es gibt unverhohlene Gewaltandrohungen.

Was die Berliner Polizei zu den Vorwürfen des Töchterkollektivs sagt, ist nicht klar. Eine Anfrage von M lässt sie unbeantwortet. Auch die konkrete Frage, ob sich Schmidtke und die anderen rechten Streamer durch Presseausweise hätten legitimieren können, bleibt somit offen.

Journalistische Beobachter*innen sagen, bei Demonstrationen würde die Berliner Polizei die Pressefreiheit als „Jedermannsrecht“ auslegen. Einerseits im Bemühen, „neutral“ zu sein. Andererseits gibt es offenbar auch Unkenntnis über den bundeseinheitlichen Presseausweis, der nur von großen Organisationen wie der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di, dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ausgestellt werden darf. Für ihn ist eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachzuweisen. Der Medienrechtler Jasper Prigge appellierte 2024 im Magazin M an Behörden: „Nur echte Presseausweise anerkennen“.

Dass es Probleme mit sogenannten „Presseausweisen“ gibt, ist seit einiger Zeit bekannt. Findige Geschäftemacher*innen bieten solche Papiere als „Alternative für Medienschaffende“ an, „die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind“. Wer einen solchen Ausweis kauft, dem werden „Presserabatte, Pressekonditionen, VIP-Bonus, kostenloser Eintritt“ in Aussicht gestellt. Prigge sagt, der Begriff „Presseausweis“ sei nicht geschützt „und zahlreiche Unternehmen haben aus der Ausgabe von Pseudoausweisen ein gutes Geschäft gemacht“.

AfDler mit Pseudo-Presseausweis in Passau

Auch die rechte Szene weiß diese Option zu nutzen, wie ein Fall in Bayern zeigt. Dort legitimierte sich ein AfD-Kommunalpolitiker im November 2024 mit dem nicht bundeseinheitlichen „Presseausweis“ eines Fachverbandes.. Eine journalistische Tätigkeit konnte er gar nicht nachweisen. Wohl aber wollte er im Auftrag der AfD an einer Veranstaltung des „Runden Tisches gegen Rechts“ in Passau teilnehmen, bei der es um die Möglichkeiten eines AfD-Verbots ging. Die Veranstalter  hatten „rechtsextreme oder durch einschlägige Äußerungen aufgefallene Personen“ ausdrücklich ausgeschlossen.

Nachdem dem AfD-Politiker vom „Runden Tisch gegen Rechts“ die Tür gewiesen worden war, beschwerte dieser sich bei den örtlichen Behörden. Die schlugen sich auf seine Seite. Gegen die „Versammlungsleiterin“ des Diskussion in Passau wurde vom Ordnungsamt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Die Veranstalterin hat inzwischen den im Presserecht versierten Kieler Anwalt Björn Elberling eingeschaltet. Der sagt: „Der AfD-ler mit Presseausweis – und ,Presseausweis‘ muss man in Anführungszeichen setzen – hat es ausgenutzt, dass man solche Ausweise im Internet kaufen kann.“ Das Ordnungsamt Passau wiederum habe damit kein Problem, „sondern sanktioniert diejenigen, die dafür sorgen wollen, dass die Veranstaltung störungsfrei stattfindet“. Über den Einspruch gegen diese Maßnahme wird am 12. Juni vor dem Amtsgericht Passau verhandelt.

 

 

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