Digitale Medien: Staatsvertrag kommt

soziale Medien, wimmelbild

Symbolbild: M/Petra Dreßler

Die Rundfunkkommission der Länder hat weitere Eckpunkte für den neuen Digitale Medien-Staatsvertrag beschlossen. Die Umsetzung des European Media Freedom Acts ist bereits auf dem Weg, nun sollen Maßnahmen folgen, mit denen man die stark unter Druck stehenden Medienunternehmen gestützt werden können. Ausserdem geht es darum, welche Regeln man den Betreibern der großen internationalen Plattformen womöglich auferlegen sollte.

Uwe Mantel fasst für das Portal dwdl.de zusammen, welche drei Ziele die Kommission beschlossen hat, und wie diese anhand der Eckpunkte erreicht werden sollen. So heißt es unter der Überschrift „Inhalteanbieter und Refinanzierung journalistischer Angebote stärken“, angesichts wachsender wirtschaftlicher Herausforderungen sei eine „Überprüfung der bestehenden Regulierungsdichte, insbesondere im Werbebereich, notwendig.“

Plattformen regulieren, Journalismus stärken

Darauf drängen insbesondere Privatsender schon seit langer Zeit, weil sie sich im Vergleich zu Online-Plattformen ungleich strikterer Regulierung ausgesetzt sehen. Eine Lockerung für klassische Anbieter könnte also zukünftig auch mit stärkerer Regulierung für Plattformen einher gehen.

Vertrauenswürdige, journalistische Inhalte sollen (wieder) besser auffindbar werden – hier geht es auch um die um sich greifenden KI-Zusammenfassungen, durch die Nutzer*innen gar nicht mehr auf Originalquellen gelangen. Interessant sei, so Mantel, dass mit Blick auf Social-Media-Plattformen eine Regelung diskutiert wird, dass „marktmächtige Plattformen“ Postings mit Links auf externe Artikel nicht mehr benachteiligen dürfen. „Um Medienvielfalt und verlässliche Inhalte im digitalen Raum zu stärken, sind gezielte Mechanismen für die Stärkung journalistischer Sorgfaltspflichten und zur Auffindbarkeit solcher Inhalte erforderlich. Wir werden daher weitergehende Instrumente einführen“, ist die wörtliche Formulierung im Eckpunkte-Papier.

Medienaufsicht und Medienkonzentrationsrecht reformieren

Unter der Überschrift „Freie Kommunikationsräume gewährleisten und Aufsicht wirksam ausgestalten“ wird erklärt, dass und wie ein besserer Schutz vor Manipulationen erreicht und „effektive Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte“ auf Plattformen eingeführt werden sollen. Die Medienaufsicht müsse „mit den dynamischen Entwicklungen des digitalen Medienmarktes Schritt halten“ können und soll dafür modernisiert werden.

Im Weiteren steht eine Reform des Medienkonzentrationsrechts an. Dieses stellt bislang vor allem auf den Fernsehmarkt ab – und verhinderte auch in den letzten Jahren noch regelmäßig die Zusammenarbeit bzw. Fusionen im Medienbereich. Hier geht es um jene Plattformen, die derzeit ihrerseits stark regulierende Wirkung entfaltet haben. Im Eckpunkte-Papier heißt es dementsprechend: „Anbieter, die wesentlichen Einfluss auf den Zugang und die Auffindbarkeit von Inhalten ausüben, müssen ihrer besonderen Verantwortung für Vielfalt gerecht werden.“

 

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