Umgang mit KI in Film und Fernsehen

Filmschaffende im Februar 2024 im Rahmen der Gewerkschafts-Kampagne ‚Ohne uns kein Film‘ Foto: Christian von Polentz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben mit der Produktionsallianz Bedingungen zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in Filmproduktionen vereinbart. Abgeschlossen sind damit auch die Tarifverhandlungen zur Anwendung von generativer KI. Zunächst waren Neuabschlüsse des Tarifvertrags Film- und Fernsehschaffende (FFS) sowie des Schauspieltarifvertrages erzielt worden, außerdem gab es eine tarifliche Einigung zur betrieblichen Altersversorgung und eine zu Nachwuchsfilmen im letzten Jahr.

Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand sprach von „Tarifmaßstäben“ im Zusammenhang mit den ersten Erfolgen der US-Filmgewerkschaften: „Auch wenn nicht alle Folgen des KI-Einsatzes gelöst werden konnten: Einen maßgeblichen Schutz, mehr Mitbestimmung, die Pflicht zur Transparenz und auch finanzielle Kompensationen haben wir als Tarifansprüche gegen negative Folgen der Transformation in Filmproduktionen erreicht. Zunächst fürs Schauspiel, als nächstes dann mit dieser Vereinbarung auch für alle weiteren Kreativen hinter der Kamera“, fasst Schmitz-Dethlefsen den Tarifabschluss zusammen.

Auch Heinrich Schafmeister vom BFFS zeigt sich angesichts der Vereinbarung zuversichtlich: damit sei ein erster großer Schritt bewältigt. „Diese Vereinbarung zu KI ist in Deutschland wohl die erste auf tariflicher Ebene überhaupt“, erklärt der Gewerkschafter. Ziel sei es gewesen, den Umgang mit generativer KI so verantwortlich zu gestalten, dass Arbeitgeber einerseits den technischen Fortschritt nicht verpassen und andererseits ein angemessener Schutz der Arbeitnehmer*innen gewährleistet bleibe, so Schafmeister.

Regelung für digitale Nachbildungen

Die Tarifregelung betrifft den Einsatz generativer KI, einer Unterform der Künstlichen Intelligenz, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologie-Anwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nicht darunter.

Der erreichte Tarifabschluss betrifft zunächst die schauspielerische Darbietung, also wenn schauspielerische Arbeit mittels generativer KI bearbeitet, umgestaltet oder durch den Einsatz sogenannter Replikate, also digitaler Nachbildungen der Schauspieler*innen, ersetzt wird. Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen künftig sicherstellen, dass nicht über den Kopf der Schauspieler*innen hinweg, mit ihren digitalen Nachbildungen gearbeitet wird.

Die Tarifregelung zum Einsatz generativer KI tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2026. Sie soll halbjährlich evaluiert werden, um mit der rasanten KI-Entwicklung in der Filmbranche Schritt halten zu können.

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