Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat sein Risikomanagement breiter aufgestellt. Ausführlicher berücksichtigt würden nun auch Reputationsrisiken. Damit gemeint seien „Ereignisse oder Handlungen, die möglicherweise eintreten und das öffentliche Ansehen und die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens negativ beeinflussen können“ – rechtliche, programmliche, technische oder sonstige Risiken. Dafür, dass solche Risiken entsprechend erfasst werden, hatte der WDR-Verwaltungsrat plädiert, der die Finanzen der Rundfunkanstalt kontrolliert.
Der WDR muss über ein Risikomanagement mit einem Frühwarnsystem verfügen. Das ist rechtlich vorgeschrieben, vor allem durch das Aktiengesetz, das nicht nur für börsennotierte Unternehmen gilt, sondern auch für andere Gesellschaften wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Seit 2007 werden im WDR nach Senderdarstellung Risiken systematisch in Form eines jährlichen Berichts erfasst. Darin gehe es um „Risiken mit Wirkung in zukünftigen Haushaltsjahren“, die „zum Berichtsstichtag bekannt waren“. Die WDR-Hauptabteilung Finanzen erstellt demnach den Bericht, der dann der Geschäftsleitung vorgelegt wird. Der WDR-Verwaltungsrat erhält ihn zur Kenntnis genauso wie die Wirtschaftsprüfer der Sendeanstalt. Zu deren Prüfung des WDR-Jahresabschlusses gehört es auch, das Risikomanagement des Senders zu bewerten.
Nicht alle Risiken sind beeinflussbar
In dem Bericht werde auf verschiedene potenzielle Risiken eingegangen, erklärte der WDR weiter, „die im Falle des Eintritts zu finanziellen Auswirkungen führen können und die nicht bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden“. Schon in der Vergangenheit seien dabei „Reputationsrisiken in ihrer Gesamtheit“ erfasst worden. Neu sei nun, dass jedes Einzelrisiko nicht nur nach finanziellen Auswirkungen bewertet werde, sondern auch im Hinblick auf Ruf und Ansehen und wenn finanzielle Auswirkungen nicht gleichzeitig stattfinden, so die Rundfunkanstalt.
Die WDR-Verwaltungsratsvorsitzende Claudia Schare erklärt, im Bericht würden „in erster Linie externe und interne Risiken mit finanziellen Auswirkungen“ betrachtet. Externe Risiken seien medienpolitische und rechtliche Risiken, die der WDR nur bedingt beeinflussen könne. Das seien beispielsweise eine gegebenenfalls ausbleibende Anpassung des Rundfunkbeitrags oder rechtliche Änderungen etwa über Novellen des Medienstaatsvertrags. Zu den internen Risiken zählten, so Schare, unter anderem programmliche, technische oder personelle Risiken, aber auch Risiken bei laufenden Projekten wie derzeit die Sanierung des WDR-Filmhauses.
Lernen aus der RBB-Krise
Den aktuellen Risikobericht beziehungsweise die darin festgehaltenen Reputationsrisiken wollte die Rundfunkanstalt nicht zur Verfügung stellen. Es handle sich „um einen internen, vertraulichen Bericht“, erklärte der Sender. Ein aktuelles Beispiel für Reputationsrisiken sei „der mögliche physische Verlust des Unternehmensarchivs“.
Dass der WDR nun Reputationsrisiken entsprechend berücksichtige, sei dem Verwaltungsrat wichtig gewesen, Die Reputation sei „für den Fortbestand des WDR und des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk essenziell“, so Vorsitzende Schare. Damit verbundene Risiken in den Bericht aufzunehmen, habe der Verwaltungsrat demnach im Jahr 2022 veranlasst. Dies sei auch, aber nicht nur im Hinblick auf die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im selben Jahr geschehen.
Im Sommer 2022 wurde die Affäre um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger bekannt, wodurch die Sendeanstalt in eine tiefe Krise stürzte. Deren Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.