EuGH begrenzt „Framing“ im Netz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für das Einbetten fremder Bilder, Videos und Texte auf der eigenen Internetseite Grenzen aufgezeigt. Hat der Urheber der Inhalte auf seiner Webseite bereits Maßnahmen zur Verhinderung gegen dieses sogenannte Framing durch Dritte getroffen, dürfen diese nicht umgangen werden, urteilten am Dienstag die Luxemburger Richter im Streit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
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