EuGH begrenzt „Framing“ im Netz

Justitia, Foto: Hermann Haubrich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für das Einbetten fremder Bilder, Videos und Texte auf der eigenen Internetseite Grenzen aufgezeigt. Hat der Urheber der Inhalte auf seiner Webseite bereits Maßnahmen zur Verhinderung gegen dieses sogenannte Framing durch Dritte getroffen, dürfen diese nicht umgangen werden, urteilten am Dienstag die Luxemburger Richter im Streit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.

Beim Framing werden Videos, Fotos oder auch Texte in eine Webseite eingebettet, die auf einer fremden Webseite hochgeladen sind. Werden dort die Inhalte gelöscht, sind sie auch auf der anderen Webseite nicht mehr abrufbar.

Im konkreten Fall hatte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz über ihre „Deutsche Digitale Bibliothek“, eine Online-Plattform für Kultur und Wissen, deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Dabei hat die Bibliothek auf ihrer Webseite digitale Inhalte unter anderem in Form von kleinen Vorschaubildern verlinkt, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind.

Die Stiftung hatte von der VG Bild-Kunst für die Wahrnehmung der Urheberrechte erfolglos einen Lizenzvertrag für die Nutzung der Vorschaubilder verlangt. Diese hatte die Bedingung gestellt, dass die Stiftung auf ihrem Online-Portal Schutzmaßnahmen gegen das Framing durch Dritte erlässt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte den Streit dem EuGH zur Prüfung vor.

Die Große Kammer des EuGH urteilte nun, dass die VG Bild-Kunst nach EU-Recht durchaus von der SPK Schutzmaßnahmen gegen das Framing durch Dritte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der eigentliche Urhebeberrechtsinhaber der Werke auf seiner eigenen Internetseite das Framing durch Dritte beschränkt.

Denn „hat der Rechtsinhaber im Zusammenhang mit der Veröffentlichung seiner Werke dagegen von Anfang an beschränkende Maßnahme getroffen oder veranlasst, dann hat er der freien öffentlichen Wiedergabe seiner Werke durch Dritte nicht zugestimmt“, urteilte der EuGH. Werde auf dem Wege der Framing-Technik ein Werk in einer Internetseite eingebettet, handele es sich um eine „Zugänglichmachung dieses Werks für ein neues Publikum“. Damit greife der EU-Urheberrechtsschutz. Die Erlaubnis der betreffenden Rechtsinhaber sei für die über das Framing angezeigten Inhalte erforderlich. Auf die Größe der Vorschaubilder komme es für den Urheberrechtsschutz nicht an.

Anderes gelte allerdings, wenn der Zugang zu den betreffenden Werken auf der ursprünglichen Webseite keine Beschränkungen unterliegt. „In diesem Fall hat der Rechtsinhaber nämlich von Anfang an die Wiedergabe seiner Werke gegenüber sämtlichen Internetnutzern erlaubt“, urteilte der EuGH.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Quellenschutz in Gefahr 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilt die Wochenzeitung  Kontext, weil sie den Namen des Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten genannt hat, der sich in Chats rassistisch geäußert hatte, und ihre Quellen nicht preisgeben wollte. Das Frankfurter Urteil widerspreche guter journalistischer Praxis, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Werneke.
mehr »

dju fordert Presseauskunftsrecht

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert, in den laufenden Koalitionsverhandlungen endlich das längst überfällige Bundespresseauskunftsgesetz zu beschließen. Danach sieht es gegenwärtig allerdings nicht aus. Bestehende konstruktive parlamentarische Vorlagen zu einem entsprechenden Gesetzentwurf habe die CDU/CSU in der Vergangenheit blockiert, moniert dju-Co-Vorsitzender Peter Freitag. Wie schon die letzte Große Koalition unter Angela Merkel setzte aber auch die soeben abgetretene Ampel-Regierung ein entsprechendes Vorhaben nicht um.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand gestern der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren des Regisseurs Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte ihm am 11. Juli betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Zum gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
mehr »