Ralf Streck

Journalisten frei gesprochen

Die Baskische Tageszeitung (Euskaldunon Egunkaria) hätte nie geschlossen werden dürfen, hat der Nationale Gerichtshof in Spanien geurteilt. Fünf Führungsmitglieder wurden von den Vorwürfen frei gesprochen, Führungsmitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA zu sein. Hinweise dafür, dass die ETA die einzige Zeitung in baskischer Sprache 1990 gründete und danach steuerte, gab es nicht.
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Fehlende Beweise

Schon beim Eintritt in den Gerichtssaal wird klar, dass im Nationalen Gerichtshof Spaniens kaum jemand wirklich die Vorwürfe glaubt, die dort fünf baskischen Journalisten gemacht werden. Es soll sich bei den Ex-Führungsmitgliedern von Euskaldunon Egunkaria (Baskische Tageszeitung) um Mitglieder der Untergrundorganisation ETA handeln. Doch weder trennt, wo sonst üblich, schusssicheres Glas die Prozesszuschauer ab, noch sitzen die Angeklagten im Panzerglaskasten. Das zeigt, dass hier nicht über gefährliche Mitglieder einer „terroristischen Bande“ verhandelt wird, wie man das in Spanien nennt, obwohl sich das in den geforderten Haftstrafen von 12 bis 15 Jahren ausdrückt.
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Beweise bis heute schuldig geblieben

Ein besonderes Schauspiel hat sich Urlaubern in Donostia-San Sebastián an einem Samstag Ende Juli geboten. Während sie die Sommerhitze nutzten, um den Tag an den Stränden des Seebads im spanischen Baskenland zu verbringen, kreisten viele tausend Menschen die Strände mit einer Menschenkette ein. Zu dem Protest hatte die "Plattform für die Meinungsfreiheit" aufgerufen. Der Zusammenschluss aus Künstlern, Musikern und Journalisten wendet sich gegen die dauernden Angriffe auf die Pressefreiheit im spanischen Staat.
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