Fehlende Beweise

Prozess gegen baskische Journalisten vor dem Ende

Schon beim Eintritt in den Gerichtssaal wird klar, dass im Nationalen Gerichtshof Spaniens kaum jemand wirklich die Vorwürfe glaubt, die dort fünf baskischen Journalisten gemacht werden. Es soll sich bei den Ex-Führungsmitgliedern von Euskaldunon Egunkaria (Baskische Tageszeitung) um Mitglieder der Untergrundorganisation ETA handeln. Doch weder trennt, wo sonst üblich, schusssicheres Glas die Prozesszuschauer ab, noch sitzen die Angeklagten im Panzerglaskasten. Das zeigt, dass hier nicht über gefährliche Mitglieder einer „terroristischen Bande“ verhandelt wird, wie man das in Spanien nennt, obwohl sich das in den geforderten Haftstrafen von 12 bis 15 Jahren ausdrückt.


Als das Sondergericht 2003 die einzige Tageszeitung in baskischer Sprache „vorläufig“ schließen und die Journalisten verhaften ließ, behauptete der Ermittlungsrichter Juan del Olmo, sie „wurde von der ETA gegründet, wird von ihr finanziert und geleitet“. Drei Jahre nachdem die Redaktion im Februar 2003 von der paramilitärischen Guardia Civil gestürmt und die Journalisten zu Hause aus den Betten gezerrt wurden, ging die Staatsanwaltschaft auf Abstand. „Es existiert nicht ein Dokument, das die Verbindung von Egunkaria zur ETA bestätigt“, schreibt Staatsanwalt Miguel Ángel Carballo. In 13 Jahren des Erscheinens habe man nicht einen Bericht gefunden, welcher die Bevölkerung hinter die ETA scharen soll. „Wenn Egunkaria weder ein Instrument zur Finanzierung oder zur Geldwäsche der Terroristen ist, noch eine klare oder taktische Unterstützung der ETA leistet, die Gewalt legitimiert oder schürt, in welcher Form könnten die Aktivitäten der Zeitung dann die Ziele der ETA unterstützen?“, fragte er sich und forderte die Einstellung des Verfahrens.
Im Juli 2009 wurde die letzte Chance verpasst, um den Schaden nicht weiter zu vergrößern. Der Nationale Gerichtshof entschied trotzdem, das Hauptverfahren als „Volksanklage“ zu eröffnen. So etwas gibt es in Deutschland nicht und in Spanien hatte der Oberste Gerichtshof derlei in einem Präzedenzfall beschränkt. So durfte das Verfahren gegen den Bankier Emilio Botin nicht geführt werden, da es nur auf Anzeigen von Konsumentenschutzorganisationen beruhte. Der Nationale Gerichtshof führte im Fall Egunkaria aber ein „abstraktes Risiko“ an, von dem die Gesellschaft betroffen sei, weshalb Anzeigen von zwei rechtsradikalen Organisationen nun ausreichten. Dass der Oberste Gerichtshof kurz zuvor das Verbot gegen die baskische Zeitung und Radio Egin (Machen) kassierte, änderte daran auch nichts. Erst 12 lange Jahre nachdem der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón die Zeitung schließen ließ, war geklärt, dass es die behaupteten Verwicklungen der Medien zur ETA nicht gab.
Dass über die angebliche Finanzierung der ETA oder die Geldwäsche nun nicht einmal verhandelt wird, sagt viel über die dünne Anklage aus. Es geht seit Dezember 2009 in dem Prozess, in dem die Staatsanwaltschaft schweigt, nur darum, ob die Angeklagten der ETA angehören, was sie stets bestreiten. So sagte Martxelo Otamendi, einer der Angeklagten aus: „Ich hätte niemals in einer Zeitung gearbeitet, die Befehle von der ETA erhält“. Dass er von ihr zum Direktor gekürt wurde, wiesen alle Zeugen zurück und die Guardia Civil lieferte keine Beweise. Das ehemalige ETA-Führungsmitglied José Luis Álvarez Santacristina sagte als Zeuge aus, man habe niemals Kommunikationsmedien betrieben. Er wurde 1992 verhaftet und die Gründung der Zeitung 1990 fiele unter seine Ägide. Deren Kritik an der „ETA und dem Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele“ habe beigetragen, dass er sich von ihr distanzierte, weshalb er 1998 aus der Organisation geworfen wurde.
Der Prozess wirft ein Licht auf das Vorgehen der Guardia Civil. Am 12. Januar sagte hinter der Trennwand, welche die namenlosen Zivilgardisten verdeckt, ein „Übersetzer“ der Guardia Civil aus. Auf die Frage des Verteidigers Jose Mari Elosua, welches Niveau er bei der baskischen Sprache habe, erklärte er: „Basisniveau“. Auf die Nachfrage von Elosua, ob er einem Gespräch folgen könne, sagte er offen: „Nein“. Doch er räumte ein, Zusammenfassungen abgehörter Telefonate in Baskisch abgefasst zu haben. Doch die älteste Sprache Europas unterscheidet sich vom Spanischen so stark wie Deutsch vom Finnischen. Auf Baskisch durfte er nicht befragt werden.
Zuvor hatte der Zivilgardist ausgesagt, der die Ermittlungen seit 1996 vorantrieb, mit denen praktisch alle Firmen durchleuchtet wurden, die mit der baskischen Kultur und Sprache zu tun haben. Er wiederholte die Vorwürfe, konnte trotz langjähriger und umfassender Ermittlungen aber noch immer keine Beweise vorlegen. Er erklärte stolz, dass er die Schließung der Zeitung und die Verhaftung der Journalisten anordnete. Der eigentlich zuständige Ermittlungsrichter diente der Guardia Civil offenbar nur als Erfüllungsgehilfe.
Angesichts der abgeschlossenen Beweisaufnahme müsste das Gericht zu Freisprüchen gelangen. Doch das kann nach den Plädoyers noch Monate dauern. Txema Auzmendi zweifelt. Der angeklagte Jesuit soll 15 Jahre hinter Gitter: „Da man es soweit kommen ließ, könnte man auch einige verurteilen, um das Vorgehen zu rechtfertigen“, erklärte er M. „Die Schließung und den Prozess hätte es nie geben dürfen“. Er glaubt nicht an Gerechtigkeit vor dem Gerichtshof. Das zeige schon die Tatsache, dass Vorwürfen der Journalisten, von der Guardia Civil gefoltert worden zu sein, nie nachgegangen wurde und nun beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof liegen. Menschenrechtsorganisationen, ja sogar der Europarat und die UNO werfen Spanien immer wieder den Einsatz von Folter vor.

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