Valentin Döring

Urhebervertragsrecht: Für mehr fehlt Mut

Im Mai 2016 fand das erste Gespräch mit der EU-Kommission zum Urheberrecht statt – deren Botschaft: Es sollte mehr Transparenz geschaffen, eine Vertragsanpassung für „better seller“ geregelt und eine außergerichtliche Klärung für Streitfälle eingeführt werden. Europaweit sollte ein dem deutschen ähnliches Schutzniveau erreicht werden – allerdings: Für die nationale Ebene sollten wir uns nicht zu viel erhoffen. Nun hat der Deutsche Bundestag ein Umsetzungsgesetz beschlossen: Fünf Jahre Arbeit – Pflicht erfüllt. Für mehr fehlt der Mut.
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Wenig Verbesserung durch das neue Urhebervertragsrecht

Die Hoffnungen der Urheberinnen und ausübenden Künstler waren groß. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens macht sich nun Ernüchterung breit. Zwar schafft die Reform das Recht auf jährliche anlasslose Auskunft und damit Transparenz sogar entlang der Lizenzkette, gleichzeitig vernebeln andere Regelungen jedoch die Sicht und von der Urheberseite errungene Klarheiten werden zumindest angreifbar.
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Schieflage auf dem Marktplatz Urheberrecht

Die Gesetzgeber befassen sich mit Reformen des Urheberrechts. Auf europäischer Ebene deuten sich erste Ansätze eines Urhebervertragsrechts nach deutschem Vorbild an. Dass das Urheberrecht „fit gemacht“ werden solle für das digitale Zeitalter, fordern viele. Braucht es ein gründliches Update? Tut es wirklich Not, das Urheberrecht an die „digitale Gesellschaft“ anzupassen?
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„Eiszeit”

Am 2. Juli war ein Speiseeis das einzig Annehmbare, was den Beschäftigten des Bayerischen Rundfunks angeboten wurde. Der ver.di-Senderverband verteilte in der Mittagspause anlässlich der an diesem Tag stattfindenden zweiten Tarifverhandlungsrunde diese bei 34 Grad im Schatten willkommene Abkühlung.
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Für ein faires EU-Urheberrecht

Am 9. Juli wurde im EU-Parlament über den Bericht zum EU-Urheberrecht abgestimmt, der in der nun beschlossenen Fassung in die geplante und durch die EU-Kommission zu verabschiedende Urheberrechtsreform einfließen wird. In seiner Entscheidung hat das Parlament einen Vorschlag des Rechtsausschusses abgelehnt, der zu einer Einschränkung der Panoramafreiheit bei gewerblicher Nutzung von Abbildungen hätte führen können.
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Bewegung im Urheberrecht

Nach mehr als einer Wahlperiode des Stillstands ist Bewegung, ja geradezu Aufregung, in die urheberrechtlichen Debatten gekommen. Der zuständige Minister Heiko Maas scheint den Auftrag einer Reform des Urheberrechts aus dem Koalitionsvertrag dieses Jahr couragiert angehen zu wollen. Quasi mit „Highspeed“ wurde er noch im Oktober letzten Jahres von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger überholt, der ausrief, bis spätestens 2016 eine urheberrechtliche Regelung auf europäischer Ebene realisieren zu wollen. Während dem nationalen Gesetzgeber die Stärkung der Rechtsposition von Urheberinnen und Urhebern als taugliche Orientierung dient, droht man sich international zu verlaufen.…
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