Aktion der WAZ gegen Bildredakteurinnen und -redakteure zunächst gestoppt

Der von der WAZ-Zeitungsgruppe mit aller Entschiedenheit geführte Angriff auf das Berufsbild und die tariflichen Rechte von Bild-Redakteuren ist zunächst einmal erfolgreich abgewehrt worden. Vor dem Arbeitsgericht Dortmund scheiterte der Essener Medienkonzern mit seinem Plan, den fotografierenden Kollegen einer sauerländischen Lokalredaktion der „Westfälischen Rundschau“ in den Gehaltstarifvertrag für kaufmännische Angestellte in NRW-Tageszeitungsverlagen einzugruppieren.

Der Betriebsrat der WR hatte der geplanten Eingruppierung widersprochen – seine Argumentation wurde in dem vom Verlag vor dem Dortmunder Arbeitsgericht geführten Zustimmungsersetzungsverfahren nachdrücklich unterstrichen. Das Gericht wies den Antrag auf Zustimmungsersetzung in vollem Umfang zurück – in der Begründung des Beschlusses heißt es unter anderem wörtlich: „Die von der Antragstellerin geplante Eingruppierung (…) in die Vergütungsgruppe A 5/0 des Gehaltstarifvertrages für die Angestellten in Verlagen von Tageszeitungen im Lande NRW stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen dar, die wegen ihrer Spezialität Vorrang haben.“ Nach der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung der Kammer fest, „dass Herr … Redakteur i.S. des Gehaltstarifvertrages für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen ist“.

Und dabei hatte der Verlag zuvor noch durch eine wirklichkeitsfremde Dienstanweisung versucht, dem fotografierenden WR-Kollegen trotz eines tatsächlich unveränderten Arbeitsauftrags den für den Redakteursstatus erforderlichen kreativen Teil seiner Arbeit zu rauben. Auch dieser Versuch des WAZ-Konzerns, die Arbeit von Bild-Redakteurinnen/-Redakteuren künstlich zu entwerten und damit letztlich ein ganzes Berufsbild zu zerstören, wurde vom Dortmunder Arbeitsgericht entlarvt: Nicht eine offenkundig praxisfremde Dienstanweisung, sondern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Einzelfall sei dafür ausschlaggebend, dass der Kollege im vorliegenden Fall Redakteur im Sinne des Gehaltstarifvertrages sei.

Ob der WAZ-Konzern gegen diesen Beschluss beim Landesarbeitsgericht Hamm Beschwerde erheben wird, ist bislang nicht bekannt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Snowden und die große Datenmisshandlung

Zehn Jahre nach Beginn der bedeutenden Enthüllungen über die globale Überwachung durch Geheimdienste ist die journalistische Auswertung der von Edward Snowden bereitgestellten Dateien unbefriedigend. Große Medien haben sich dem Druck der betroffenen Regierungen gebeugt und die Auswertung der Dokumente abgebrochen oder sogar behindert.
mehr »

Gemeinsam gegen Hassrede im Netz

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalten intensivieren ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) melden. Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem BKA zusammen. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert.
mehr »

Löschen nur bei Falschangaben

Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann löschen, wenn die Betroffenen Falschangaben belegen können. Dabei sind Google und Co. nicht verpflichtet, selbst in solchen Fällen zu ermitteln und von sich aus auf die Betroffenen zuzugehen. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Mai eine wichtige Entscheidung zum so genannten Recht auf Vergessenwerden gefällt. Wer sich verleumdet sieht, muss also selbst aktiv werden. 
mehr »

Fenster zur Welt: RAW Photo Triennale

In ihrer vierten Ausgabe zeigt die RAW Photo Triennale Worpswede unter dem Thema „Turning Point. Turning World“ noch bis zum 11. Juni die Welt im Wandel. In den vier Häusern des Worpsweder Museumsverbundes gibt es vier Hauptausstellungen: „#EGO“ bietet künstlerische Positionen im Dialog, die von der Suche nach sich selbst erzählen. Bei „#FAKE“ geht es um die Suche nach Wahrhaftigkeit. „#NEXT“ dreht sich um aktuelle sozioökologische Fragestellungen und „#RISK“ verhandelt aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Festivaldirektor Jürgen Strasser über die Schau und den Mythos Worpswede.
mehr »