Aktion der WAZ gegen Bildredakteurinnen und -redakteure zunächst gestoppt

Der von der WAZ-Zeitungsgruppe mit aller Entschiedenheit geführte Angriff auf das Berufsbild und die tariflichen Rechte von Bild-Redakteuren ist zunächst einmal erfolgreich abgewehrt worden. Vor dem Arbeitsgericht Dortmund scheiterte der Essener Medienkonzern mit seinem Plan, den fotografierenden Kollegen einer sauerländischen Lokalredaktion der „Westfälischen Rundschau“ in den Gehaltstarifvertrag für kaufmännische Angestellte in NRW-Tageszeitungsverlagen einzugruppieren.

Der Betriebsrat der WR hatte der geplanten Eingruppierung widersprochen – seine Argumentation wurde in dem vom Verlag vor dem Dortmunder Arbeitsgericht geführten Zustimmungsersetzungsverfahren nachdrücklich unterstrichen. Das Gericht wies den Antrag auf Zustimmungsersetzung in vollem Umfang zurück – in der Begründung des Beschlusses heißt es unter anderem wörtlich: „Die von der Antragstellerin geplante Eingruppierung (…) in die Vergütungsgruppe A 5/0 des Gehaltstarifvertrages für die Angestellten in Verlagen von Tageszeitungen im Lande NRW stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen dar, die wegen ihrer Spezialität Vorrang haben.“ Nach der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung der Kammer fest, „dass Herr … Redakteur i.S. des Gehaltstarifvertrages für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen ist“.

Und dabei hatte der Verlag zuvor noch durch eine wirklichkeitsfremde Dienstanweisung versucht, dem fotografierenden WR-Kollegen trotz eines tatsächlich unveränderten Arbeitsauftrags den für den Redakteursstatus erforderlichen kreativen Teil seiner Arbeit zu rauben. Auch dieser Versuch des WAZ-Konzerns, die Arbeit von Bild-Redakteurinnen/-Redakteuren künstlich zu entwerten und damit letztlich ein ganzes Berufsbild zu zerstören, wurde vom Dortmunder Arbeitsgericht entlarvt: Nicht eine offenkundig praxisfremde Dienstanweisung, sondern die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Einzelfall sei dafür ausschlaggebend, dass der Kollege im vorliegenden Fall Redakteur im Sinne des Gehaltstarifvertrages sei.

Ob der WAZ-Konzern gegen diesen Beschluss beim Landesarbeitsgericht Hamm Beschwerde erheben wird, ist bislang nicht bekannt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »

Medizinische Hilfe wird verweigert

Willkürlich inhaftiert zu sein ist das eine, in der Haft krank zu sein und die dringend erforderliche medizinische Versorgung nicht zu erhalten ist das andere. Genau das müssen gerade mehrere Journalist*innen in Aserbaidschan erleiden.
mehr »