Ist, wer in besten Jahren große Umsätze mit seinen Fotos erzielte, sich als Theaterfotograf einen Namen machte und Ausstellungen in Köln, Karlsruhe, Paris und Berlin hatte, ein „ungelernter Arbeiter“? Absurde Anmutung? Mitnichten! Denn diese Definition musste als eine von mehreren fragwürdigen Begründungen für die Deutsche Rentenversicherung herhalten, um den Antrag eines freien Fotografen auf Erwerbsminderungsrente abzuschmettern. Dieser hatte nach 30jähriger Arbeit als Fotoreporter durch berufsbedingte Belastungen sich solch gravierende Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule eingehandelt, dass er mit seinem Beruf seine Brötchen nicht mehr verdienen kann.
Wie belieben? Welcher Beruf? zog sich die Rentenversicherung auf das Vier-Stufen-Schema des Bundessozialgerichts als „Prüfungsmaßstab“ für die „Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung“ zurück. Danach heißt das Leitbild der vierten – unteren – Gruppe „ungelernter Arbeiter“. Pech für den Kollegen, der zwar einen Facharbeiterabschluss in einem technischen Beruf hat, sich „von diesem qualifizierten Beruf jedoch gelöst und sich anderen Tätigkeiten zugewandt“ hatte, wie die Rentenversicherung im Ablehnungsbescheid mit leicht maliziösem Unterton festhielt. Die Anerkennung der fachlichen Qualifikation über Festanstellungen als Foto-Redakteur und jahrzehntelang erfolgreiche Arbeit als freier Fotograf werden hier behördlich formal unter ungelernt abgestempelt. Demzufolge fallen auch die Ratschläge, wie dem Leiden beizukommen sei, eher simpel aus: Fototasche abstellen, Rucksack auf den Rücken nehmen … Den Experten der Rentenversicherung sei der vertiefende Blick auf moderne Berufsbilder im Umbruch empfohlen. Beispielsweise auf die ver.di Homepage: Fotografen – so charakterisiert ver.di im dju-Infoflyer „Journalismus konkret“ die Berufsgruppe – „verfügen in der Regel über umfangreiche Ausrüstungen und Spezialkenntnisse und haben eigene Bildarchive angelegt“. Durch Vielfalt der Arbeitsformen und unterschiedliche Arbeitsverhältnisse lasse sich die Berufsgruppe schwer eingrenzen. Wie dem Kollegen mag es anderen in freien, kreativen, in einer sich wandelnden Medienlandschaft nicht starr festzuzurrenden Berufen gehen. Deshalb sollten die Entscheider in der Rentenversicherung ihr offensichtlich rudimentäres Wissen um diese Umbrüche und Unwägbarkeiten auf die Höhe der modernen Arbeitswelt bringen. So würden sie erkennen, dass ein durch die Praxis qualifizierter Job nicht mehr unter allen Umständen ausgeübt werden kann und die Anerkennung der Erwerbsminderung kein unbilliges Ansinnen ist.