Autorenversorgung

Mit 55 Antrag stellen!

Das neu eröffnete Autorenversorgungswerk II der VG Wort zahlt in diesem Jahr erstmals einen einmaligen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge an freiberufliche Autoren der Jahrgänge 1942 bis 1944 und 1955 aus, die im Vorjahr einen Antrag bei der VG Wort gestellt haben.
Im Jahr 2011 können nun freie Autorinnen und Autoren der Jahrgänge 1945 bis 1947 und 1956, die über die Künstlersozialkasse rentenpflichtversichert sind, einen Antrag auf Zuschuss zu einer Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder zu Sparverträgen stellen, deren Versicherungs- bzw. Anlagesumme zum Ende der Laufzeit mindestens 5.000 Euro betragen muss. Dafür gibt es einen Zuschuss des AVW in Höhe von 2.500 Euro.

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