Autorenversorgung

Mit 55 Antrag stellen!

Das neu eröffnete Autorenversorgungswerk II der VG Wort zahlt in diesem Jahr erstmals einen einmaligen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge an freiberufliche Autoren der Jahrgänge 1942 bis 1944 und 1955 aus, die im Vorjahr einen Antrag bei der VG Wort gestellt haben.
Im Jahr 2011 können nun freie Autorinnen und Autoren der Jahrgänge 1945 bis 1947 und 1956, die über die Künstlersozialkasse rentenpflichtversichert sind, einen Antrag auf Zuschuss zu einer Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder zu Sparverträgen stellen, deren Versicherungs- bzw. Anlagesumme zum Ende der Laufzeit mindestens 5.000 Euro betragen muss. Dafür gibt es einen Zuschuss des AVW in Höhe von 2.500 Euro.

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Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landesmedienanstalten intensivieren ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) melden. Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem BKA zusammen. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert.
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Fenster zur Welt: RAW Photo Triennale

In ihrer vierten Ausgabe zeigt die RAW Photo Triennale Worpswede unter dem Thema „Turning Point. Turning World“ noch bis zum 11. Juni die Welt im Wandel. In den vier Häusern des Worpsweder Museumsverbundes gibt es vier Hauptausstellungen: „#EGO“ bietet künstlerische Positionen im Dialog, die von der Suche nach sich selbst erzählen. Bei „#FAKE“ geht es um die Suche nach Wahrhaftigkeit. „#NEXT“ dreht sich um aktuelle sozioökologische Fragestellungen und „#RISK“ verhandelt aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Festivaldirektor Jürgen Strasser über die Schau und den Mythos Worpswede.
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Dreyeckland: Der Link ist rechtens

Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied nun, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben sei und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.
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