Bayern: AfD darf keine Medien ausschließen

Nachdem der AfD-Kreisverband Erding der Süddeutschen Zeitung (SZ) am Samstag schriftlich ein Hausverbot für alle künftigen Veranstaltungen der Partei erteilt hatte, meldete sich nun das Erdinger Landratsamt zu Wort, um darauf hinzuweisen, dass ein derartiges Verbot gegen Art. 10 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) verstoße und damit rechtswidrig sei. Demnach können Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß begrüßte die schnelle Intervention des Landratsamts: „Solche Beispiele dürfen auf keinen Fall Schule machen. Deshalb ist es gut, dass der AfD von Behördenseite umgehend Einhalt geboten wurde.“

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