Die Akademie Berufliche Bildung der Zeitungsverlage (ABZV) wird zum 30. September ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Wie das Bildungswerk des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in seinem letzten Newsletter bekanntgab, habe die Mitgliederversammlung am 6. Juni 2016 beschlossen, die Akademie für journalistische Aus- und Weiterbildung aufgrund fehlender Etatmittel zu schließen. Als Grund dafür wurde der Wegfall der Reprographie-Abgaben der Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst genannt, aus denen sich die ABZV bisher finanzierte.
Damit macht der BDZV seine Ankündigung vom vergangenen April wahr, die ABZV noch vor der Sommerpause liquidieren zu müssen. Hintergrund war das am 21. April 2016 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem die bisherige Verteilungspraxis der VG Wort und die Rechtmäßigkeit der Ausschüttungen an Verlage infrage gestellt wurden. Dieses Urteil, so eine Sprecherin des BDZV, habe die Finanzierungsquelle für journalistische Aus- und Fortbildung zerstört, da die VG-Wort-Ausschüttungen ausschließlich zweckgebunden für den Betrieb des Bildungswerks eingesetzt worden seien.
Offenbar sah sich der Zeitungsverlegerverband nicht in der Lage, eine alternative Finanzierung für die journalistische Weiterbildung zuwege zu bringen und verweist die betroffene Kursteilnehmer_innen nun auf weiterhin bestehende Bildungswerke.