Beschwerden unbegründet

Foto des toten Flüchtlingskindes am Strand – ein Dokument der Zeitgeschichte

Der Presserat hat auf der Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 2. Dezember wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex neun öffentliche Rügen ausgesprochen. Als Dokument der Zeitgeschichte bewertete der Ausschuss die Fotos des ertrunkenen Jungen, dessen Leichnam an einem Strand in Bodrum gefunden worden war.

Es lagen 19 Beschwerden gegen diverse Zeitungen/Zeitschriften vor, die den Jungen in ihren Print- und Onlineausgaben gezeigt hatten. Alle Beschwerden erachtete der Ausschuss als unbegründet. Die Aufnahmen des Kindes sind nicht unangemessen sensationell und nicht entwürdigend. Der vierjährige Junge war auf der Flucht mit seiner Familie über das Mittelmeer ertrunken. Das Bild löste vielfältige Emotionen aus und hatte weltweit Diskussionen über Flüchtlingspolitik angestoßen. Aus Sicht des Beschwerdeausschusses steht das Foto symbolisch für das Leid und die Gefahren, denen sich die Flüchtlinge auf ihrem beschwerlichen Weg nach Europa aussetzen. Die Dokumentation der schrecklichen Folgen von Kriegen, der Gefahren des Schlepperwesens und der Überfahrt nach Europa begründet ein öffentliches Interesse. Das Gesicht des Kindes ist nicht direkt zu erkennen. Seine Persönlichkeitsrechte werden nicht verletzt.
Als unbegründet zurückgewiesen wurden auch Beschwerden zum Foto der toten Flüchtlinge in einem Lastwagen, das verschiedene Boulevardzeitungen veröffentlicht hatten. 71 Menschen waren in einem von Schleppern gefahrenen Lastwagen erstickt. Aus Sicht des Presserats handelt es sich hier um die Berichterstattung über ein schweres Verbrechen. Hieran bestehe ein öffentliches Interesse. „Die Redaktion dokumentiert mit dem Foto die schreckliche Realität, ohne die abgebildeten Menschen zu entwürdigen. Diese sind auch nicht identifizierbar”, heißt es in der Begründung. Das Foto sei furchtbar. Dennoch dürfe die Realität gezeigt werden, „solange die Darstellung nicht unangemessen sensationell ist in dem Sinne, dass die Opfer erneut zu Opfern werden”. Das sei hier nicht der Fall. Die Berichterstattung lenke den Fokus auf die Gefahren und Probleme, mit denen Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa konfrontiert seien, so der Presserat, dem dazu 20 Beschwerden vorlagen. www.presserat.de

Weitere aktuelle Beiträge

Frauen im Journalismus stärken

Anlässlich des Internationalen Frauentags fordert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di einen Aktionsplan zur Stärkung von Frauen im Journalismus. Als erste Berufsvertretung hat sie frauenpolitische Forderungen für die Medienbranche formuliert und diese an den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie den Medienverband der freien Presse (MVFP) adressiert. „Bei der Bezahlung, dem beruflichen Aufstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben unsere Kolleginnen meist das Nachsehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf“, fordert Renate Gensch, Mitglied im dju-Bundesvorstand.
mehr »

Europarat muss Pressefreiheit schützen

Anlässlich der Vorstellung des diesjährigen Europarats-Berichts zur Pressefreiheit in Europa fordert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Gremien der Europäischen Union zur dringenden Umsetzung verbindlicher Schutzmaßnahmen von Pressevertreter*innen auf. „Wir beobachten die drastische Zunahme von Angriffen auf unsere europäischen Kolleginnen und Kollegen mit großer Sorge, denn sie hängen unmittelbar mit dem Erstarken demokratiezersetzender politischer Bewegungen zusammen“, sagt der dju-Co-Vorsitzende Lars Hansen.
mehr »

Fahndungsfotos: Widerrechtlich im Einsatz?

Öffentlichkeitsfahndungen mit Hilfe der Medien sind eigentlich nur bei erheblichen Straftaten erlaubt. Trotzdem greifen Strafermittler auch bei Tankbetrug, Ladendiebstahl oder Rezeptfälschung zu diesem einschneidenden Mittel. Manchmal werden auch völlig Unschuldige an den Fotopranger gestellt. Die Medien veröffentlichen die Fahndungsfotos in aller Regel ungeprüft. Nach Ansicht der dju sollten die Redaktionen aber die Verhältnismäßigkeit hinterfragen. 
mehr »

Viel Parteienfunk, wenig Transparenz

Im Gefolge des Skandals beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) werden auch die öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien verstärkt kritisch beäugt. Geht es nach dem Urteil des Journalisten und Medienbloggers Peter Stawowy, dann ist das trotz einiger Reformbemühungen nach wie vor mehr als berechtigt. Zu starker Parteieneinfluss, mangelnde Transparenz, ineffiziente Strukturen -  dies nur einige der Defizite, die der Autor in seiner im Auftrag der Otto Brenner verfassten Studie ermittelt hat.
mehr »