Beschwerden zum Redaktionsdatenschutz

Zweiter Tätigkeitsbericht des Presserats

Der Deutsche Presserat hat seinen zweiten Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz Anfang August veröffentlicht. Darin werden die in den vergangenen zwei Jahren erfolgten Beschwerden dokumentiert und Einblicke in die Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz gegeben.


Außerdem wird eine Liste aller Verlage veröffentlicht, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben.
Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der Pressekodex mit den hervorgehobenen Datenschutzbestimmungen vervollständigen den Tätigkeitsbericht, der auch im Internet zum Download bereitsteht:  www.redaktionsdatenschutz.de.
Die gedruckte Fassung erhalten Sie für 7,50 Euro zzgl. Versandkosten in der Geschäftsstelle des Presserats: Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn.

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Einschüchterung durch Klagen

Bis zum 7. Mai 2026 muss die Anti-SLAPP-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Auf der Basis einer Umfrage, an der sich 227 Personen im September 2024 beteiligten, hat die Mannheimer Professorin Stefanie Egidy untersucht, gegen wen sich diese Strategischen Klagen in Deutschland richten, was ihre besonderen Merkmale sind und welche Reformen im deutschen Recht nötig sind, um Betroffene zu schützen und zu unterstützen. 60 Prozent der Teilnehmer*innen, die auf eigene Erfahrung verweisen konnten, arbeiten im Journalismus.
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Anlässlich der Vorstellung des diesjährigen Europarats-Berichts zur Pressefreiheit in Europa fordert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Gremien der Europäischen Union zur dringenden Umsetzung verbindlicher Schutzmaßnahmen von Pressevertreter*innen auf. „Wir beobachten die drastische Zunahme von Angriffen auf unsere europäischen Kolleginnen und Kollegen mit großer Sorge, denn sie hängen unmittelbar mit dem Erstarken demokratiezersetzender politischer Bewegungen zusammen“, sagt der dju-Co-Vorsitzende Lars Hansen.
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