BGH votiert klar für Presseauskunftsrecht

Die dju in ver.di begrüßt das am 16. März 2017 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zum Presseauskunftsrecht als klares Votum für den Informationsanspruch von Journalisten. Der I. Zivilsenat des BGH hatte damit den presserechtlichen Auskunftsanspruch auch gegenüber Aktiengesellschaften anerkannt, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit seinem Urteil (Az. I ZR 13/16) einem Journalisten Recht gegeben, der von einem als Aktiengesellschaft organisierten Wasser- und Energieversorger Auskünfte zur möglichen Finanzierung SPD-naher Internetblogs verlangt hatte. Bekanntlich sind Behörden nach den Pressegesetzen der Länder zur Auskunft verpflichtet. Das Gericht entschied nun auch hier für den Auskunftsanspruch, indem es den Begriff der Behörde auf Unternehmen der Daseinsvorsorge ausgedehnte. Es folgt damit seiner eigenen Rechtsprechung in früheren Fällen. Zuvor hatten das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Journalisten ganz oder in Teilen abgewiesen. Der Bundesgerichtshof sieht das beklagte Unternehmen dagegen als auskunftspflichtige Behörde im Sinne von § 4 Abs. 1 des Landespressegesetzes von Nordrhein-Westfalen an.

Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, begrüßte das Urteil und erklärt: „Auskunftsrechte sind elementarer Bestandteil von Pressefreiheit. Gerade dem Staat, Verwaltung, Behörden und Justiz müssen Journalistinnen und Journalisten genau auf die Finger schauen können, um ihrer Rolle als vierter Gewalt in der Demokratie gerecht zu werden. Diese Rolle ist nun ein weiteres Mal höchstrichterlich bestätigt worden. Das ist gut so und wichtig.“ Diese Rolle würde gern negiert, wenn Transparenz einmal nicht recht erwünscht sei. Haß weiter: „Es ist zu erwarten, dass das BGH-Urteil zu den in den Landespressegesetzen verankerten Auskunftsrechten gegenüber Unternehmen in kommunaler Hand dazu führt, dass diese sich auskunftsfreudiger zeigen. Damit zeigt gerade dieses Urteil erneut, wie hoch der Stellenwert von Auskunftsrechten generell ist. Die Ansprüche gegenüber Bundesbehörden müssen daher unbedingt in einem Bundespressegesetz geregelt werden. Das ist überfällig.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »