Der Deutsche Presserat hat einen „Leitfaden zum Trennungsgebot“ von Journalismus und Werbung (Ziffer7 des Pressekodex) zusammengestellt.
In einzelnen Fallgruppen dokumentiert der Leitfaden, wie die Beschwerdeausschüsse entschieden haben und nach welchen Kriterien. Journalisten finden Beispiele aus lokalen und überregionalen Medien für zulässige und unzulässige Berichterstattung. Mehr dazu und zur Arbeit des Presserates 2008/2009 unter www.presserat.info